Willkommen an der BHH!

Handbuch für Unternehmen im Studiengang BWL-KMU

Liebe Unternehmensvertreterinnen, liebe Unternehmensvertreter

wir freuen uns, Sie als Kooperationsunternehmen an der BHH zu begrüßen.

Mit der Entscheidung, Ihre Nachwuchskräfte für ein Studium im Bereich BWL-Management für kleine und mittlere Unternehmen („BWL-KMU“) an der BHH anzumelden, haben Sie sich für ein besonderes und zudem innovatives Konzept zur Qualifizierung entschieden. Neben der Ausbildung in einem handwerklichen oder gewerblich-technischen Berufsfeld oder der Ausbildung für Kaufleute für Büromanagement erlernen Ihre Auszubildenden/Studierenden ebenso das nötige Wissen im Bereich der Betriebswirtschaftslehre.

In dem Studiengang werden die drei Lernorte auf unterschiedlichste Weise berücksichtigt. So werden die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Ausbildungsabschlusses für das Studium anerkannt. Die Studierenden werden auf ihrem Weg zum Erreichen der Lernziele begleitet und erlangen neben der nötigen beruflichen Handlungskompetenz eine akademische Qualifikation. Somit besteht die Chance, zukünftige Fach- und/oder Führungskräfte auszubilden.

Neben den Grundlagenfächern der BWL sind viele Module speziell auf den Bedarf der kleineren und mittleren Unternehmen entwickelt worden. Hierzu zählen insbesondere die Themen des Strategischen Managements, des Innovationsmanagements oder auch der Unternehmensnachfolge. Weiterhin sind die Module des Transfers der Praxiserfahrungen und die Bachelor-Arbeiten sind wichtige Säulen des Studiums, weil sie sich intensiv mit konkreten Fragestellungen aus „Ihrem“ Lernort, dem Unternehmen, auseinandersetzen.

Die Zusammenarbeit der Lernorte führt zu einem hohen, aber gut zu managenden Komplexitätsgrad in vielen organisatorischen Prozessen. Die BHH und damit noch viele Abläufe und Prozesse befinden sich in der Aufbauphase. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir noch nicht auf alle Fragen von Ihnen eine Antwort haben.

Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen eine erste Orientierung für die Organisation und die Abläufe an der BHH geben.

Dazu zählen operative Fragestellungen wie zum Beispiel nach der richtigen Ansprechpartnerin oder dem richtigen Ansprechpartner oder dem Vorgehen, wenn eine Studentin bzw. ein Student am Prüfungstag erkrankt ist.

Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Anregungen oder Fragen haben. Auch kritische Hinweise hören wir nicht ungern, sind sie doch eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung unserer Programme und der BHH.  Wir freuen uns auf Ihren Input und darauf, die BHH gemeinsam mit Ihnen weiterzuentwickeln.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!

Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski
Vizepräsident für Studium und Lehre

Die Studierenden an der BHH sind zugleich Auszubildende und erwerben das Beste aus drei Welten: anspruchsvolle praktische Fertigkeiten im Ausbildungsunternehmen, breites Wissen über das jeweilige Berufsfeld in der Berufsschule und akademische Kompetenzen für das Berufsfeld in der Hochschule.

Die studienintegrierende Ausbildung (siA) ermöglicht zwei Abschlüsse in nur vier Jahren: Ausbildungsabschluss und Bachelor. Das Arbeitspensum orientiert sich an der Fünf-Tage-Woche und die Studierenden erhalten von Beginn an eine Ausbildungsvergütung.

In den ersten 18 Monaten an der BHH können die Studierenden anhand ihrer gewonnenen Erfahrungen und begleitet durch ein Coaching die Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg überprüfen.

Die BHH bietet unterschiedliche Kombinationen aus Ausbildung und Bachelor-Studium an:

 

 

Der kaufmännische Bereich verbindet die Ausbildungsberufe für Industriekaufleute, Bankkaufleute, Versicherungskaufleute, Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement und Kaufleute für Marketingkommunikation mit einem BWL-Studium des entsprechenden Schwerpunktes. Die Ausbildung zur Fachinformatikerin bzw. zum Fachinformatiker wird mit dem Studium Informatik verknüpft. Diese sechs siA-Bildungsgänge zeichnen sich durch die inhaltliche und curriculare Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsschulen aus, wodurch sich die bildungspolitische Neuheit und Besonderheit ausdrückt. Der siebte Bildungsgang kombiniert handwerkliche und gewerblich-technische Ausbildungsberufe oder die Ausbildung für Kaufleute im Büromanagement mit einem Studium BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen. Schwerpunkt hier ist die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte, auch unter dem Aspekt der Unternehmensnachfolge. Die Ausbildung zur Pflegefachperson wird mit einem Studium der Angewandten Pflegewissenschaft kombiniert.

Ansprechpersonen

Die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident sowie die Kanzlerin/der Kanzler bilden das Präsidium. Das Präsidium leitet die Berufliche Hochschule Hamburg.

Präsidentin der BHH ist Prof. Dr. Insa Sjurts:
•    E-Mail: insa.sjurts@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-100

Vizepräsident der BHH ist Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski:
•    E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-102

Kanzler der BHH ist Damon Dolatabadi:
•    E-Mail: damon.dolatabadi@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-101

Der Bereich Unternehmenskooperation ist erste Anlaufstelle zu allen inhaltlichen, vertraglichen und organisatorischen Fragen rund um die studienintegrierende Ausbildung (siA) an der BHH.

Hierbei ist Winnie Werkmeister insbesondere für die Kooperation mit Unternehmen folgender Bereiche zuständig:
•    Studium BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
•    Studium BWL – Industrielles Management
•    Studium BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
•    Studium Informatik
Winnie Werkmeister erreichen Sie unter:
•    E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-195
•    Raum: E4.008

Eva Morgenroth betreut maßgeblich die Unternehmen, die im handwerklich, gewerblich-technischen sowie im Bereich Büromanagement ausbilden und diese Ausbildung mit einem BWL-Studium (Studiengang BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen) kombinieren möchten sowie die Kooperationseinrichtungen, die im Bereich Pflege ausbilden und diese Ausbildung mit einem Studium Angewandte Pflegewissenschaft kombinieren möchten.
Eva Morgenroth erreichen Sie unter:
•    E-Mail: eva.morgenroth@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-154
•    Raum: E4.008

Das Students Office ist insbesondere für die Studierenden die erste Anlaufstelle. Es ist ansprechbar bei Fragen zur Immatrikulation und Rückmeldungen, den Stundenplänen und bei Krankmeldungen.

Sie finden das Students Office im Ausschläger Weg 11 im 3.Stock des Gebäudes, Raum E3.007.

Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Students Offices sind von Montag bis Dienstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.  In den Hamburger Schulferien können die Öffnungszeiten variieren.

•    E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-155

Die BHH bietet Unterstützung und Beratung von Studieninteressierten und Studierenden in allen Phasen des Studiums in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen an. Unsere Studierendenberater Klaas Rothenburg und Stephan Zaune sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter:
•    E-Mail: studienberatung@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-199

Für Termine vor Ort im Ausschläger Weg 11 (3.Stock, Raum E3.013) steht die Studienberatung – nach Absprache – gerne zur Verfügung.

Bei Fragen und Anliegen zu dem Themenbereich Prüfungen stehen Kate Wesley und Philip Rubach als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Das Prüfungsamt ist erreichbar unter:
•    E-Mail: pruefungsmanagement@bhh.hamburg.de

Die Gesamtverantwortung für den Bereich „Studium und Lehre“ obliegt dem Vizepräsidenten, Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski:
•    E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-102

Sabine Mauermann leitet den Studienbetrieb:
•    E-Mail: sabine.mauermann@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-150

Jeder der sieben Studiengänge der BHH hat eine Studiengangverantwortliche bzw. einen Studiengangverantwortlichen. Wesentliche Aufgaben der Studiengangverantwortlichen sind die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs und die Weiterentwicklung der Curricula innerhalb der Leitplanken und in Abstimmung mit benachbarten Bildungsgängen.

BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen
Prof. Dr. Uwe Schaumann
•    E-Mail: uwe.schaumann@bhh.hamburg.de
•    Telefon: 040 / 428 791-163

Mit einem Coaching-Angebot werden die Lernenden in den ersten anderthalb Jahren ihrer studienintegrierenden Ausbildung begleitet. Sie nehmen am Bildungsweg-Coaching teil – einem verbindlichen Angebot mit zwei individuellen Coaching-Gesprächen. Diese Gespräche werden von speziell ausgebildeten Coaches durchgeführt.

Das Coaching bietet den Lernenden im 1:1-Gespräch die Möglichkeit, ihre Erfahrungen an den drei Lernorten zu reflektieren. Die Themen bestimmen die Teilnehmenden selbst. Es kann dabei um Fragen gehen wie: Wie gehe ich mit Herausforderungen an den Lernorten um? Welche Rolle möchte ich in der Ausbildung und im Berufsleben einnehmen und was brauche ich dafür? Welche Ressourcen habe ich, um die Anforderungen gut bewältigen zu können?

Zudem unterstützt das Bildungsweg-Coaching die Lernenden bei Bedarf bei der Bildungsweg-Entscheidung, also bei der Entscheidung darüber, wie sie den weiteren Bildungsweg in der studienintegrierenden Ausbildung nach 18 Monaten gestalten möchten.  

Unser Bildungsweg-Coaching verfolgt das Ziel, Lernende auf ihrem akademischen und beruflichen Weg bestmöglich zu begleiten und zu stärken. Bestehende Angebote zur Beratung und Unterstützung im Rahmen der Ausbildung, etwa von Unternehmen, Berufsschulen oder der Hochschule werden durch das Bildungsweg-Coaching nicht verändert. Das Bildungsweg-Coaching stellt eine Ergänzung bestehender Angebote dar.

Das Bildungsweg-Coaching ist in diesem Bildungsgang direkt an der Beruflichen Hochschule Hamburg verankert. Ansprechperson ist Dr. Lisa Vogt, Referentin für lernortübergreifende Coaching- und Beratungsangebote: lisa.vogt@bhh.hamburg.de

Hier mehr erfahren: bhh.de/bildungsweg-coaching

Alle Bildungsgänge an der BHH folgen dem Modell der studienintegrierenden Ausbildung (siA). Das heißt, Lernende sind Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag – und besuchen somit die für den Ausbildungsberuf zuständige Berufsschule – und sie sind zugleich eingeschriebene Studierende an der Beruflichen Hochschule Hamburg.

Am Bildungsgang „BWL-KMU“ nehmen Auszubildende/Studierende unterschiedlichster Ausbildungsberufe aus dem handwerklichen und gewerblich-technischem Bereich oder der Ausbildung für Kaufleute im Büromanagement teil. An den jeweiligen Berufsschulen erhalten die Auszubildenden vertiefende Kenntnisse in Theorie und Praxis. Hier wird der Blick auf das jeweilige Berufsfeld auch über die Grenzen des eigenen Ausbildungsbetriebs hinaus erweitert. An der BHH kommen alle Auszubildende als Studierende zusammen und gehen in den Austausch über die Grenzen des eigenen Berufsfelds hinaus.

Die Anmeldung an den entsprechenden Berufsschulen erfolgt weiterhin regulär über Sie als Kooperationsunternehmen.

Eine Übersicht zur Selbstverwaltung finden Sie hier

Der AStA ist ein selbstverwaltetes Organ und vertritt die Interessen der Studierenden der Hochschule. Er kümmert sich um die Angelegenheiten der Hochschulpolitik, aber auch um soziale Fragen und das kulturelle Angebot einer Hochschule. Er entscheidet z.B. darüber, ob das Semesterticket für die Studierenden der BHH eingeführt wird.

Eine Übersicht der aktuellen studentischen Vertreterinnen und Vertreter befindet sich hier: BHH AStA

Der AStA ist per E-Mail über das Funktionspostfach asta@bhh.de zu erreichen.

Die Lehre an der BHH wird von hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, Lehrenden der Berufsschulen und Lehrbeauftragten durchgeführt.
Die Gesamtverantwortung für den Bereich „Studium und Lehre“ obliegt dem Vizepräsidenten, Joachim von Kiedrowski.

Zu den Gremien der Hochschule zählen der Hochschulsenat und der Hochschulrat.

Vertragswerke

Vertragsmuster und Vorlagen finden Sie hier

Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und BHH ist eine Kooperationsvereinbarung. In § 5 Absatz 1 dieser Vereinbarung sind die notwendigen Verträge zwischen Unternehmen und Auszubildenden/Studierenden geregelt. Diese umfassen einen regelhaften Berufsausbildungsvertrag, einen ergänzenden Studienvertrag sowie einen separaten Beschäftigungsvertrag nach Ende der Berufsausbildung bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden sich hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen [Achtung: Link führt noch zur alten Website]

 

Grundlage für das Studium an der BHH ist unter anderen, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen schließt. Hierbei handelt es sich um einen Berufsausbildungsvertrag, der zum einen bei der entsprechenden Kammer eingetragen ist und zum anderen ggf. die notwendige Verkürzung der Ausbildungszeit umfasst.

Im Regelfall beginnen Ausbildung (01.08. oder 01.09. eines Jahres) und Studium (01.09. desselben Jahres) parallel. Das Konzept sieht dabei eine Verkürzung der Ausbildung auf 2,5 Jahre vor.

Entsprechend der untenstehenden Darstellung kann die Ausbildung jedoch bereits vor dem Beginn des Studiums aufgenommen worden sein. Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Laufzeit des Ausbildungsvertrags.

Unternehmen und Interessierte schließen neben dem regelhaften Berufsausbildungsvertrag einen Studienvertrag für die vier Studienjahre an der BHH.

Die BHH stellt Ihnen dafür einen Musterstudienvertrag zur Verfügung, der grundsätzlich genutzt werden sollte. Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden Sie hier: Unterlagen für Unternehmen

Für die Zeit nach der Ausbildung muss mit der Studentin bzw. dem Studenten ein Beschäftigungsvertrag geschlossen werden. Die abschließende Phase ist Bestandteil des verzahnten Studiums und bedarf daher der Anbindung an das Unternehmen. Zugleich sind der Ausbildungsvertrag und das damit verbundene Beschäftigungsverhältnis durch Abschluss der Ausbildung beendet. An dieser Stelle schließt der notwendige Beschäftigungsvertrag an.

Das anschließende Beschäftigungsverhältnis ergibt sich aus §5 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung sowie §2 Absatz 5 des Studienvertrags.

Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden sich hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen

Neben einer vertraglichen Vorlage zu diesem Vertrag, findet sich ebenso eine Handreichung der BHH hierzu, unter dem obigen Link. Erarbeitet ist, welche vertraglichen Konstrukte sich besser oder schlechter für diesen Vertrag eignen bzw. welche Inhalte notwendiger Bestandteil eines solchen Vertrags sind.

Voraussetzung für die Immatrikulation an der BHH

Die Bewerbung für eine studienintegrierende Ausbildung an der BHH erfolgt direkt bei Ihnen als Kooperationsunternehmen. Sobald die Verträge geschlossen sind, erfolgt die Anmeldung durch Sie:
•    bei der entsprechenden Kammer,
•    bei der Berufsschule und
•    bei uns an der BHH.

Im Falle der BHH schließen Sie die notwendigen Verträge (Ausbildungs- und Studienvertrag) direkt mit Ihren Bewerberinnen bzw. Bewerbern. Für die Anmeldung an der BHH reichen Sie lediglich den Anmeldebogen ein. Bitte geben Sie im Anmeldebogen für die BHH auch die akademische Ansprechperson und den bzw. die Betreuer*in für die Studierenden an.

Den Anmeldebogen finden Sie (wie alle relevanten vertraglichen Dokumente) hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen

Alle weiteren zur Immatrikulation notwendigen Dokumente holt unser Studierendenservice direkt bei den Studieninteressierten ein.

Im Regelfall dürfen Schülerinnen/Schüler die Hamburger Berufsschulen nur besuchen, wenn deren Ausbildungsbetrieb seinen Unternehmenssitz in Hamburg hat. Wenn Sie als Unternehmen aus einem anderen Bundesland mit der BHH kooperieren möchten, müssen Sie für die Auszubildende/den Auszubildenden einen Gastschulantrag stellen, damit sie bzw. er die entsprechende Hamburger Berufsschule besuchen darf. Dieser Gastschulantrag muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden, d.h. bei der Behörde des Bundeslandes, in dem das Ausbildungsunternehmen ansässig ist. In der Regel läuft dieser Prozess im Fall der studienintegrierten Ausbildung an der BHH reibungslos ab.

Für Fragen zum Gastschulantrag stehen Ihnen gerne Winnie Werkmeister und Eva Morgenroth aus dem Bereich Unternehmenskooperation zur Verfügung:

•    Winnie Werkmeister
E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-195
•    Eva Morgenroth
E-Mail: eva.morgenroth@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-154

An der BHH kann immatrikuliert werden, wer über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (§§ 37, 38 HmbHG, 11 BHHG).

Zusätzlich setzt die Immatrikulation an der BHH einen Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie einen zwischen Unternehmen und Studentin/Student abgeschlossenen Studienvertrag voraus.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Laufzeit des Ausbildungsvertrags unter dem Aspekt Berufsausbildungsvertrag. Im Studiengang BWL-KMU ergibt sich durch die flexiblere Verbindung von Studium und Ausbildung die Möglichkeit, mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife in die Ausbildung zu starten und nachgelagert das Studium aufzunehmen. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.

Der Immatrikulationsantrag ist mit allen Unterlagen und Nachweisen über das Erfüllen der Immatrikulationsvoraussetzungen bis zum 01.09. eines Jahres zu stellen. Wird die Frist aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt, kann im Einzelfall eine Nachfrist in Abstimmung mit dem kooperierenden Unternehmen und der Berufsschule gesetzt werden. Ab dem ersten November des Studienjahres ist eine Antragstellung ausgeschlossen.

In der Immatrikulationsordnung (§ 3, Abs.3) sind zugleich die notwendigen Nachweise bzw. Voraussetzungen zur erfolgreichen Immatrikulation aufgeführt. Die jeweils aktuelle Version findet sich hier unter dem Element „Studium und Lehre“ unter „Allgemeine Satzungen Studium und Lehre"

Nachdem wir von Ihnen den Anmeldebogen erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Erhalt. Zudem senden wir der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Begrüßungsemail mit einem Registrierungslink sowie einem Merkblatt zu. Auf diesem Merkblatt sind alle Schritte, die für die Immatrikulation bei uns notwendig sind, ausführlich aufgeführt. Da wir unseren Bewerbungsprozess ausschließlich online abbilden, startet der Immatrikulationsprozess mit der Onlineregistrierung. Bis auf den postalisch einzureichenden beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, werden alle anderen Dokumente sowie das Foto, direkt in unserem digitalen Bewerbungsportal hochgeladen.

Bei minderjährigen Bewerberinnen bzw. Bewerbern verschicken wir im Vorfeld per E-Mail noch eine Einverständniserklärung, die uns die Sorgeberechtigten unterschreiben und zurücksenden.

Weiterhin werden die künftigen Studierenden gebeten, ihre Krankenkasse zu informieren, dass sie bei uns studieren und uns auch die Krankenkassendaten zu übermitteln.

Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die bereits studiert haben, fordern wir eine Exmatrikulationsbescheinigung und ggf. eine Unbedenklichkeitserklärung an. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der angestrebte Studiengang artverwandt oder artgleich mit dem vorherigen Studiengang ist.

Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss uns die Hochschulzugangsberechtigung übersetzt und beglaubigt zur Verfügung gestellt werden. Die BHH prüft dann, inwieweit die formale Zulassungsfähigkeit vorliegt. Für die Zulassung an der BHH ist es zudem erforderlich, dass die Studienbewerberin bzw. der Studienbewerber die Studierfähigkeit in deutscher Sprache nachweist. Als Nachweis können wir verschiedene Zertifikate anerkennen, bitte sprechen Sie uns dazu gern an.

Die Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) ist eine staatliche Hochschule. Es fallen keine Studiengebühren an – weder für Studierende noch für ausbildende Unternehmen. Jedoch ist pro Semester ein Semesterbeitrag in Höhe von aktuell 166 Euro (Stand: Wintersemester 2025/26) zu entrichten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

•    50 Euro Verwaltungskostenbeitrag (§ 6a Abs. 1 Satz 3 HmbHG)
•    15 Euro Beitrag zur Studierendenvertretung (§ 101 Abs. 1 HmbHG)
•    101 Euro Beitrag für das Studierendenwerk

Die Zahlung dieses Beitrags ist Voraussetzung für die Rückmeldung zum nächsten Semester. Diese gilt als erfolgt, sobald sowohl die fristgerechte Zahlung bis spätestens eine Woche vor Semesterbeginn als auch die Rückmeldebestätigung durch die Studierenden vorliegt. Danach erfolgt die automatische Rückmeldung über das Campus-Managementsystem „Community“.

Die Rückmeldefristen sind:

•    bis zum 1. Februar für das Sommersemester
•    bis zum 1. August für das Wintersemester

Nach erfolgreicher Rückmeldung können Studierende ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung direkt in ihrem Community-Profil unter dem Reiter „Dokumente“ herunterladen.

Sollte die Rückmeldung aus nicht selbst zu vertretenden Gründen im vorgesehenen Zeitraum versäumt werden, kann auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist gewährt werden. Eine Rückmeldung ist jedoch spätestens fünf Wochen nach Semesterbeginn möglich – danach ist sie ausgeschlossen.

 

Im Rahmen der studienintegrierten Ausbildung werden auch Leistungspunkte für das Studium über die betriebliche Praxis erbracht. Die Erbringung von Studienleistungen im Unternehmen im Rahmen der Studiengänge erfordert (mindestens) eine akademische Ansprechperson im Partnerunternehmen.

Die Aufgaben sind: Begleitung der Studierenden bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit, Unterstützung bei der Themenfindung, unternehmensseitige Ansprechperson bei der Erstellung der Arbeiten bzw. Projekte etc. und Ansprechperson für die BHH bei fachlich-inhaltlichen Fragen, insbesondere bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit.

Die akademische Ansprechperson muss über eine Qualifikation auf DQR 6-Niveau (Bachelor-Abschluss oder Äquivalent) verfügen.

Bei der Anmeldung durch das Unternehmen wird im Anmeldebogen auch die akademische Ansprechperson im Unternehmen benannt.

Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden sich hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen

Unter Exmatrikulation wird der Vorgang verstanden, mit dem das Studium an der Hochschule endet und die Studierenden ihren Status „Studentin bzw. Student“ verlieren. Sie bzw. er ist dann nicht mehr Mitglied der Hochschule im Sinne des Hochschulgesetzes.

Exmatrikulationsgründe sind im Hamburger Hochschulgesetz und der BHH-Immatrikulationsordnung aufgelistet.
Die häufigsten Gründe für die Exmatrikulation sind:

•    das Bestehen des Studiums
•    endgültiges Nicht-Bestehen eines Moduls
•    Kündigung des Studienvertrags durch die Studierende bzw. den Studierenden und das Unternehmen

Sofern die Studierenden sich entscheiden, das Studium nicht weiterzuführen, unabhängig davon, ob die Ausbildung fortgesetzt wird, bitten wir Sie als unser Kooperationsunternehmen uns darüber zu informieren. Bitte denken Sie auch daran, die Berufsschule zu informieren.

Wenn Sie den Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag mit der Studentin bzw. dem Studenten beenden, bitten wir Sie, eine Bescheinigung an unsere Ansprechperson im Students Office zu senden.

Wenn wir alle notwendigen Dokumente für die Exmatrikulation der Studentin bzw. des Studenten erhalten haben, endet das Studium bei uns zum Ende des Semesters.

Studienbetrieb

Der Studienbetrieb findet an der BHH (Ausschläger Weg 11 und Zeughausmarkt 32) und den beteiligten Berufsschulen statt.

Ansprechpersonen für die organisatorischen und administrativen Fragen der Studierenden sind die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Students Office der BHH.

Erreichbar unter der E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de

In der studienintegrierenden Ausbildung gibt es die Lernorte Berufliche Hochschule Hamburg (BHH), die verschiedenen Berufsschulen sowie das Unternehmen.

Die Lernorte BHH und Berufsschulen haben eine eigene Organisationsstruktur (Stunden- und Raumplanung) und unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (Hochschulrecht/Schulrecht).

Die Phasenplanung ist die Planungsgrundlage der Unternehmen, der Berufsschulen und BHH.

Die aktuellen Phasenpläne sowie Modulhandbücher finden Sie hier:

•    B.A. BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen - Berufliche Hochschule Hamburg

Die Phasenplanungen der BHH werden in der Regel ein halbes Jahr vor Studienstart veröffentlicht, damit die Unternehmen die Zeiten bei Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes berücksichtigen können.

Die Veranstaltungen der BHH finden in den Vollzeitwochen und an Seminarnachmittagen (wöchentlich an einem festen Wochentag) statt.

Während der Unternehmensphase beginnt der Seminarnachmittag ab 14:00 Uhr in der BHH und während der Berufsschulphase ab der siebten Stunde in der jeweiligen Berufsschule.

Die Studierenden sollten ihren Urlaub so planen, dass keine Seminarnachmittage betroffen sind.

Stundenpläne, Informationen rund um Prüfungen (Noten, Prüfungstermine, Abgabetermine), Studierendenhandbücher, Phasenpläne finden die Studierenden auf dem Studierendenportal der BHH.

Aktuelle Informationen werden per E-Mail kommuniziert.

Lerninhalte und Materialien werden über eine Lernplattform weitergegeben.

Vor jedem Semesterbeginn liegt der Prüfungsplan für das gesamte Semester vor. Er enthält alle Hochschulprüfungen, inklusive der Termine für die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.

Prüfungspläne KMU Studienjahr 2025/26

22_Jahrgang BWL_KMU
23_Jahrgang BWL KMU
24_Jahrgang BWL KMU
25_Jahrgang BWL_KMU

Prüfungspläne KMU Sommersemester 2025
22_Jahrgang BWL_KMU
23_Jahrgang BWL KMU
24_Jahrgang BWL_KMU

 

Hinweis: Die Studierenden sind automatisch zu allen (Pflicht-)Veranstaltungen und Erstprüfungen angemeldet. Für den zweiten und dritten Prüfungsversuch müssen sich die Studierenden eigenständig anmelden.

Für die Anwesenheitspflicht gelten an der Hochschule und der Berufsschule abweichende Regelungen. Während der Besuch der Berufsschulveranstaltungen verpflichtend ist, besteht aus hochschulrechtlicher Sicht keine Anwesenheitspflicht für die Hochschulmodule. Allerdings ist die Teilnahme an den Veranstaltungen der BHH im Studienvertrag geregelt (z.B. §6 (1) Nr. 2).

Bei Prüfungen gilt die Studentin bzw. der Student nur als entschuldigt abwesend, wenn im Krankheitsfall die Prüfungsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Die Vorlage dazu finden die Studierenden als Download im Studierendenportal der BHH.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, die Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen. Nach dem Einreichen des Attests entscheidet die oder der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses, ob das Attest anerkannt wird. Sofern dies der Fall ist, kann die Studentin bzw. der Student den nächsten Prüfungstermin wahrnehmen und der verpasste Termin wird nicht als Fehlversuch gewertet.

Die Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen wird an der BHH zentral organisiert und findet semesterweise statt. Anmeldungen sind erforderlich, und es gelten Prüfungsbedingungen, einschließlich Identitätsprüfung und Verbot elektronischer Geräte. Individuelle Einsichtnahmen sind für nicht bestandene Prüfungen oder bei entschuldigter Abwesenheit möglich, und die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Einsichtstermin.

Ziel der Einsichtnahme ist es, Transparenz über die Bewertung zu schaffen und ggf. Überprüfungs- oder Widerspruchsverfahren einzuleiten.

Zur Ergänzung der Lehrveranstaltungen verwendet die BHH die Lernplattform - LMS Lernen Hamburg auf Basis der Software Moodle. Sie ermöglicht den Zugriff auf Inhalte und Materialien der Lehrveranstaltungen und die Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden.

Im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert die Studentin bzw. der Student ihr bzw. sein Studium in Präsenzzeiten und für die Vor- und Nachbereitung im Selbststudium. Der jeweilige zeitliche Anteil des Selbststudiums ist in den Modulbeschreibungen definiert.

Bei einem Modul mit sechs Leistungspunkten beträgt der zeitliche Umfang 150 Arbeitsstunden. Die BHH legt für einen Leistungspunkt 25 Arbeitsstunden zugrunde. Es werden im Schnitt 50 Stunden in Präsenz abgehalten und 100 Stunden finden im Selbststudium statt. Bei den Berufsschulmodulen kann diese Aufteilung abweichen.

Die Stunden für das Selbststudium planen die Studierenden eigenverantwortlich, wobei das Pensum auf alle drei Lernorte verteilt wird.
In der Regel wird in den Unternehmensphasen für die Vor- und Nachbereitung der Theoriemodule kein Zeitfenster für das Selbststudium innerhalb der Arbeitszeit erforderlich sein.

Anders gestaltet es sich jedoch im Rahmen der Erstellung der Arbeiten im Modul "Validierung von Praxiserfahrungen" sowie der Bachelor-Arbeit. Hier wird im Rahmen des Curriculums jeweils ein Anteil von 9 - 10 Leistungspunkten aus der Praxiszeit angerechnet, sodass auch ein entsprechender Zeitaufwand im Unternehmen eingeplant werden sollte.

Da die zu bearbeitenden Themen einen sehr konkreten Bezug zu aktuellen Tätigkeiten der Studierenden aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass durch Möglichkeiten der Themenbearbeitung bereits eine gute Unterstützung des Selbststudiums vorliegt.

Rahmenbedingungen

Die BHH kooperiert mit der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg). Alle Studierenden der BHH erhalten einen Bibliotheksausweis für die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB). Eine Registrierung als Nutzerin bzw. Nutzer wird vom Students Office veranlasst. Eine Abholmöglichkeit für vorbestellte Bücher sowie ein Online-Terminal an der BHH sind auf dem Campus im Ausschläger Weg eingerichtet.

Datenbanken, zu denen die Studierenden über den SUB-Bibliothekszugang Zugriff haben:

 

Was: Zu beachten:
Alle Springer-E-Books ab 2022 (BHH ist Lizenznehmer im Lizenzvertrag der SUB) -
Springers deutschsprachige Pakete „Wirtschaftswissenschaften”  & “Technik & Informatik” 2018, 2019, 2020 & 2021 Zusatzlizenz für die BHH zu den Springer-E-Books ab 2022
Springer-Zeitschriften Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags
De Gruyter-E-Books Gesamtbestand bis 31.03.25, danach Auswahl bestimmter Titel
E-Zeitschiften von Wiley Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags
E-Zeitschriften von Elsevier Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags.
E-Zeitschriften zum Thema Philologien von John Benjamins Online Journal Collection 88 Stück
E-Lehrbücher Pearson Studium Zugriff auf komplette Pearson-eLibrary mit allen deutschsprachigen Lehrbüchern

 

Die Studierenden der BHH können am Hochschulsport der Freien Hansestadt Hamburg teilnehmen. Sie haben über die Homepage des Hochschulsports Hamburg die Möglichkeit, sich zu Kursen anzumelden und Mitgliedskarten zu erwerben.

Die BHH befindet sich weiterhin im Aufbau und entwickelt ihr Angebot kontinuierlich weiter. In diesem Rahmen wurde bereits eine Internationalisierungsstrategie erarbeitet. Ziel ist es, Studierenden Auslandsaufenthalte im letzten Studienjahr zu ermöglichen. Die vollständige Strategie ist hier einsehbar: bhh.de/internationalisierungsstrategie

Konkret wurden bereits erste Kontakte mit ausländischen Universitäten aufgenommen und wir bemühen uns derzeit, qualitativ hochwertige, passende und zeitlich umsetzbare Studienmöglichkeiten zu planen, zu entwickeln und zu organisieren.

Unabhängig von zukünftigen Angeboten der Hochschule können Sie im Unternehmen überlegen, ob Sie Auslandsaufenthalte für Ihre Studierenden etwa bei Auslandsniederlassungen, Kooperationspartnern oder anderen Netzwerkunternehmen, innerhalb der Unternehmensphasen ermöglichen können.

Ihr Ansprechpartner des International Office ist Dr. Daniel Zwick
E-Mail: io@bhh.hamburg.de

An der BHH wird es regelmäßig eine Unternehmenskonferenz geben. Damit ist ein zentrales Lernortkooperationsformat (LOK) zum regelmäßigen Austausch zwischen BHH und den Kooperationsunternehmen BWL-KMU vorhanden. Die Konferenz findet jährlich statt und verbindet den (Informations-)Austausch zwischen BHH, Berufsschulen und den Unternehmen als auch den direkten Dialog der Unternehmen untereinander.

Geplante Inhalte sind aktuelle Themen rund um das Kooperationsverhältnis, Studium, Prüfungen und die Qualitätsentwicklung.

Zusätzlich gibt es einen Austausch über curriculare Themen, lernortübergreifende Module und die Verzahnung von Theorie und Praxis im Praxistransfermodul sowie in der Bachelorarbeit.

Die Lehrveranstaltungen der BHH finden zum Teil nachmittags statt. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass sich einzelne Seminarnachmittage im KMU-Studiengang mit den Randstunden des Berufsschulunterrichts überschneiden.

Für diesen Fall können Sie einen generellen Antrag auf „Freistellung vom Berufsschulunterricht für die Seminarnachmittage“ bei Ihrer zuständigen Berufsschule stellen.

Die Fehlstunden, die Ihrer Auszubildenden bzw. Ihrem Auszubildenden durch die Teilnahme an dem Seminarnachmittagsveranstaltungen entstehen, werden dann nicht als Fehlzeiten gezählt und somit auch nicht im Berufsschulzeugnis ausgewiesen.

Weitere Infos und den Antrag als Vorlage finden Sie hier: Unterlagen für Unternehmen

Verzahnung der Lernorte

Im Rahmen des Capstone-Projekts wird eine komplexe betriebliche Problemstellung auf der Grundlage der bis dahin im Studium vermittelten Inhalte und erworbenen Kompetenzen anwendungsorientiert und möglichst multidisziplinär bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in Studierenden-Teams.

Die Studienpläne sehen für jedes Jahr ein Modul zur Validierung von Praxiserfahrungen vor.
In diesen Modulen analysieren und reflektieren die Studierenden ihre betrieblichen Praxiserfahrungen und leiten weiterführende Fragestellungen ab, die mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden.

Da ein Großteil des Workloads als Selbststudium auf die Praxiszeit entfällt, wäre es zu begrüßen, wenn die Studierenden ausreichend Gelegenheit erhalten, in der Unternehmensphase die anfallenden Praxisvalidierungsarbeiten zu erstellen. Zudem unterstützen Sie Ihre Studierenden, indem eine direkte Ansprache der zuständigen Ansprechperson im Unternehmen möglich ist und die Studierenden Zugang zu allen erforderlichen Informationen erhalten.

Wichtiger Hinweis: Die Praxisvalidierungsarbeiten können mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden. Damit ist gewährleistet, dass keine betrieblichen Informationen oder Interna veröffentlich werden oder nach außen dringen, sondern nur von den Personen eingesehen werden können, die mit der Bewertung der Leistung der Praxisvalidierungsarbeiten zu tun haben.

Im vierten Studienjahr fertigen die Studierenden ihre Bachelorarbeit an. Im Rahmen dieser Arbeit stellt sich ihnen die Aufgabe, eine anwendungsorientierte Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.

Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen, wobei die Bearbeitung während einer Zeit von acht Wochen in der Praxisphase und während vier Wochen in der Theoriephase der BHH stattfindet. Für die ersten acht Wochen in der Unternehmenszeit sollte rechtzeitig geprüft werden, inwieweit den Studierenden für die Erstellung entsprechende Zeitfenster eingeräumt werden. Eine komplette Freistellung von betrieblichen Arbeitsverpflichtungen wird nicht erforderlich sein.    

Zudem wird Ihre Studentin bzw. Ihr Student bereits im Vorwege auf der Suche nach geeigneten Themen sein. Bitte unterstützen Sie hier auch bei dem erforderlichen Zugang zu Informationen und binden insbesondere die bei Ihnen vorgesehene akademische Ansprechperson (s. § 5 Kooperationsvertrag) ein. Auch diese Arbeit kann mit einem Sperrvermerk versehen werden.

Ordnungen und Satzungen

Hier finden Sie die Ordnungen und Satzungen der BHH:

Ordnungen und Satzungen der BHH

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