Hochschulrat
Dem Hochschulrat gehören neun Mitglieder an (§ 12 Absatz 1 Grundordnung der BHH). Von diesen wurden jeweils vier Mitglieder vom Hochschulsenat der BHH und vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg bestimmt. Das neunte Mitglied wurde von den acht Mitgliedern des Hochschulrats bestimmt. Die Aufgaben des Hochschulrats ergeben sich aus § 84 des Hamburgischen Hochschulgesetzes.
Die derzeitigen Mitglieder des Hochschulrats sind:
- Vorsitzender: Prof. Dr. Konrad Wolf (Wissenschafts- und Kulturminister a.D., Rheinland-Pfalz)
- Stellvertretende Vorsitzende: Prof. Manuela Rousseau (stellv. Aufsichtsratsvorsitzende Beiersdorf AG)
- Stephanie Anders (Referentin für Bildungspolitik, Handwerkskammer Hamburg)
- Amrey Depenau (Sprecherin FG Berufliche Schulen, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Hamburg, GEW)
- André Goldenbaum (Vorstandsmitglied der Unternehmervereinigung Nord, UV Nord)
- Armin Grams (Geschäftsführer, Handelskammer Hamburg)
- Prof. Dr. Sönke Knutzen (Leiter des Instituts für Technische Bildung und Hochschuldidaktik, TU Hamburg)
- Prof. Dr. Uwe Schaumann (Professor für Allgemeine BWL, insb. Personalmanagement und Personalentwicklung in KMU, BHH)
- Dr. Yvonne Scupin (Leiterin Kooperationsmanagement Berufsschulen, BHH)
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung kann eine Vertretung als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht zu den Sitzungen entsenden.