Handbuch für Unternehmen in den SiA-Studiengängen
Liebe Unternehmensvertreterinnen, liebe Unternehmensvertreter,
wir freuen uns, Sie als Kooperationsunternehmen an der BHH zu begrüßen.
Mit der Entscheidung, Ihre Nachwuchskräfte für ein Studium und damit für die studienintegrierende Ausbildung (siA) anzumelden, haben Sie sich für ein besonderes und zudem innovatives Instrument zur Qualifizierung entschieden. Dieses verzahnt die drei Lernorte Berufsschule, Hochschule und Unternehmen strukturell, inhaltlich und zeitlich miteinander.
Aufgrund dieser intensiven Kooperation der beteiligten Lernorte entsteht die Chance, die Studierenden gemeinsam auf ihrem Weg zum Erreichen der Lernziele zu begleiten und dabei das Erlangen der nötigen beruflichen Handlungskompetenz mit einer akademischen Qualifikation zu vereinen.
Die Verzahnung der Lernorte auf inhaltlicher, zeitlicher und örtlicher Ebene führt zu einem hohen, aber gut zu managenden Komplexitätsgrad in vielen organisatorischen Prozessen. Die BHH arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung und Weiterentwicklung der Abläufe und Prozesse. Sollten Sie zu bestimmten Abläufen oder Regelungen Fragen haben, zu denen Sie hier keine Antwort finden, wenden Sie sich gerne direkt persönlich an uns.
Mit diesem Handbuch möchten wir Ihnen eine erste Orientierung für die Organisation und die Abläufe an der BHH geben.
Dazu zählen operative Fragestellungen wie zum Beispiel nach der richtigen Ansprechpartnerin oder dem richtigen Ansprechpartner oder dem Vorgehen, wenn eine Studentin bzw. ein Student am Prüfungstag erkrankt ist.
Für eine gute Lernortkooperation ist vor allem auch der inhaltliche Austausch wichtig. Sie können konkreten Fragestellungen aus „Ihrem“ Lernort, dem Unternehmen, in die Lehre einbringen, z. B. in den Modulen zur Validierung der Praxiserfahrungen und die Bachelor-Arbeiten, wie wichtige Ankünpfungspunkte für die Verzahung der Lernort in der siA darstellen.
Bitte kommen Sie auf uns zu, wenn Sie Anregungen, Fragen oder Kritik haben. Natürlich erfahren wir auch gerne, was Sie an unseren Angeboten gut finden. Auf dieser Grundlage können wir unsere Studienprogramme entsprechend den Bedürfnissen unserer Studierenden und Kooperationspartner weiterentwickeln.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!
Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski
Vizepräsident für Studium und Lehre
Auf der Basis von Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung verfolgt die 2020 gegründete Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) ein innovatives Konzept zur Verzahnung von Ausbildung und Studium. Es findet eine enge Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen und Kooperationsunternehmen statt.
Die Studierenden an der BHH sind zugleich Auszubildende und erwerben das Beste aus drei Welten: anspruchsvolle praktische Fertigkeiten im Ausbildungsunternehmen, breites Wissen über das jeweilige Berufsfeld in der Berufsschule und akademische Kompetenzen für das Berufsfeld in der Hochschule.
Die studienintegrierende Ausbildung (siA) ermöglicht zwei Abschlüsse in nur vier Jahren: Ausbildungsabschluss und Bachelor. Das Arbeitspensum orientiert sich an der Fünf-Tage-Woche und die Studierenden erhalten von Beginn an eine Ausbildungsvergütung.
In den ersten 18 Monaten an der BHH können die Studierenden anhand ihrer gewonnenen Erfahrungen und begleitet durch ein Coaching die Entscheidung über ihren weiteren Bildungsweg überprüfen.
Die BHH bietet unterschiedliche Kombinationen aus Ausbildung und Bachelor-Studium an:

Der kaufmännische Bereich verbindet die Ausbildungsberufe für Industriekaufleute, Bankkaufleute, Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen, Sozialversicherungsfachangestellte und Kaufleute für Marketingkommunikation mit einem BWL-Studium des entsprechenden Schwerpunktes. Die Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker wird mit dem Studium Informatik verknüpft. Diese vier siA-Bildungsgänge zeichnen sich durch die inhaltliche und curriculare Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsschulen aus, was eine bildungspolitische Neuheit und Besonderheit darstellt. Der fünfte Bildungsgang kombiniert handwerkliche und gewerblich-technische Ausbildungsberufe oder die Ausbildung für Kaufleute im Büromanagement mit einem Studium BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen. Schwerpunkt hier ist die Ausbildung zukünftiger Fach- und Führungskräfte, auch unter dem Aspekt der Unternehmensnachfolge.
VERLINKUNG FOLGT
Ansprechpersonen
Die Präsidentin/der Präsident, die Vizepräsidentin/der Vizepräsident sowie die Kanzlerin/der Kanzler bilden das Präsidium. Das Präsidium leitet die Berufliche Hochschule Hamburg.
Präsidentin der BHH ist Prof. Dr. Insa Sjurts:
• E-Mail: insa.sjurts@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-100
Vizepräsident der BHH ist Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski:
• E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-102
Kanzler der BHH ist Damon Dolatabadi:
• E-Mail: damon.dolatabadi@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-101
Der Bereich Unternehmenskooperation ist erste Anlaufstelle zu allen inhaltlichen, vertraglichen und organisatorischen Fragen rund um die studienintegrierende Ausbildung (siA) an der BHH.
Hierbei ist Winnie Werkmeister insbesondere für die Kooperation mit Unternehmen folgender Bereiche zuständig:
• Studium BWL – Finanzwirtschaft
• Studium BWL – Industrielles Management
• Studium BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
• Studium Informatik
Winnie Werkmeister erreichen Sie unter:
• E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-195
• Raum: 11.02.05
Klaas Rothenburg betreut maßgeblich die Unternehmen, die im handwerklich, gewerblich-technischen sowie im Bereich Büromanagement ausbilden und diese Ausbildung mit einem BWL-Studium (Studiengang BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen) kombinieren möchten.
Klaas Rothenburg erreichen Sie unter:
• E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-140
• Raum: 11.02.06
Eva Morgenroth betreut die Unternehmen, die im Bereich Pflege ausbilden und diese Ausbildung mit einem Studium Angewandte Pflegewissenschaft kombinieren möchten.
Eva Morgenroth erreichen Sie unter:
• E-Mail: eva.morgenroth@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-154
• Raum: 11.02.06
Jeden Donnerstag von 09.45 bis 10.45 Uhr wird von der Unternehmenskooperation eine persönliche Beratung per Videochat angeboten.
Link zum Videochat: bhh.de/unternehmenspartner-werden
Das Students Office ist insbesondere für die Studierenden die erste Anlaufstelle. Es ist ansprechbar bei Fragen zur Immatrikulation und Rückmeldungen, den Stundenplänen und bei Krankmeldungen.
Sie finden das Students Office in der Anckelmannstraße 10, 20537 Hamburg, im 2. Stock des Gebäudes 11, im Raum 11.02.03.
Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Students Offices sind von Montag bis Dienstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Mittwoch bis Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar. In den Hamburger Schulferien können die Öffnungszeiten variieren.
• E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-155
Die BHH bietet Unterstützung und Beratung von Studieninteressierten und Studierenden in allen Phasen des Studiums in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen an. Unsere Studierendenberater Klaas Rothenburg und Stephan Zaune sind telefonisch oder per E-Mail erreichbar unter:
• E-Mail: studienberatung@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-199
Für Termine vor Ort in der Anckelmannstraße (2. Stock, Gebäude 11, Raum 11.02.06) steht die Studienberatung – nach Absprache – gerne zur Verfügung.
Bei Fragen und Anliegen zu dem Themenbereich Prüfungen stehen Ramona Oltmanns und Philip Rubach als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Das Prüfungsamt ist erreichbar unter:
• E-Mail: pruefungsmanagement@bhh.hamburg.de
Die Gesamtverantwortung für den Bereich „Studium und Lehre“ obliegt dem Vizepräsidenten, Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski:
• E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-102
Sabine Mauermann leitet den Studienbetrieb:
• E-Mail: sabine.mauermann@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-150
Jeder der fünf Studiengänge der BHH hat eine Studiengangverantwortliche bzw. einen Studiengangverantwortlichen. Wesentliche Aufgaben der Studiengangverantwortlichen sind die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs und die Weiterentwicklung der Curricula innerhalb der Leitplanken und in Abstimmung mit benachbarten Bildungsgängen.
BWL – Finanzwirtschaft
Prof. Dr. Sebastian Lang
• E-Mail sebastian.lang@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-161
BWL – Industrielles Management
Prof. Dr. Michael Heins
• E-Mail: michael.heins@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-165
BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
Prof. Dr. Jennifer Schietzel-Kalkbrenner
• E-Mail: jennifer.schietzel-kalkbrenner@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-164
Informatik
Prof. Dr. Joachim von Kiedrowski (kommissarisch)
• E-Mail: joachimvon.kiedrowski@bhh.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 791-102
Mit einem Coaching-Angebot werden die Lernenden in den ersten anderthalb Jahren ihrer studienintegrierenden Ausbildung begleitet. Sie nehmen am Bildungsweg-Coaching teil – einem verbindlichen Angebot mit zwei individuellen Coaching-Gesprächen. Diese Gespräche werden von speziell ausgebildeten Coaches durchgeführt.
Das Coaching bietet den Lernenden im 1:1-Gespräch die Möglichkeit, ihre Erfahrungen an den drei Lernorten zu reflektieren. Die Themen bestimmen die Teilnehmenden selbst. Es kann dabei um Fragen gehen wie: Wie gehe ich mit Herausforderungen an den Lernorten um? Welche Rolle möchte ich in der Ausbildung und im Berufsleben einnehmen und was brauche ich dafür? Welche Ressourcen habe ich, um die Anforderungen gut bewältigen zu können?
Zudem unterstützt das Bildungsweg-Coaching die Lernenden bei Bedarf bei der Bildungsweg-Entscheidung, also bei der Entscheidung darüber, wie sie den weiteren Bildungsweg in der studienintegrierenden Ausbildung nach 18 Monaten gestalten möchten.
Unser Bildungsweg-Coaching verfolgt das Ziel, Lernende auf ihrem akademischen und beruflichen Weg bestmöglich zu begleiten und zu stärken. Bestehende Angebote zur Beratung und Unterstützung im Rahmen der Ausbildung, etwa von Unternehmen, Berufsschulen oder der Hochschule werden durch das Bildungsweg-Coaching nicht verändert. Das Bildungsweg-Coaching stellt eine Ergänzung bestehender Angebote dar.
Das Bildungsweg-Coaching ist an der jeweiligen Berufsschule verortet. Die lernortübergreifende Gesamtkoordination liegt an der BHH bei Dr. Lisa Vogt, Referentin für lernortübergreifende Coaching- und Beratungsangebote: lisa.vogt@bhh.hamburg.de
• Bei dem BHH-Studiengang BWL – Bank- und Finanzwirtschaft findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli statt. Ansprechperson ist Fotini Curti, E-Mail: fotini.curti@hibb.hamburg.de
• Bei dem BHH-Studiengang BWL – Industrielles Management findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel statt. Ansprechperson ist Rabea Klingner, E-Mail: Rabea.Klingner@bs26.hamburg.de
• Bei dem BHH-Studiengang BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation statt. Ansprechperson ist Steffani Studt, E-Mail: s.studt@medienschule-hamburg.de
• Bei dem BHH-Studiengang Informatik findet das Bildungsweg-Coaching an der Beruflichen Schule ITECH Elbinsel Wilhelmsburg statt. Ansprechperson ist Anne Bewig, E-Mail: Anne.Bewig@itech-bs14.de
Hier mehr erfahren: bhh.de/bildungsweg-coaching
Alle Bildungsgänge an der BHH folgen dem Modell der studienintegrierenden Ausbildung (siA). Das heißt, Lernende sind Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag – und besuchen somit die für den Ausbildungsberuf zuständige Berufsschule – und sie sind zugleich eingeschriebene Studierende an der Beruflichen Hochschule Hamburg.
Die Berufsschule liefert vertiefende Kenntnisse in Theorie und Praxis. Hier wird der Blick auf das jeweilige Berufsfeld auch über die Grenzen des eigenen Ausbildungsbetriebs hinaus erweitert.
Bei dem BHH-Studiengang BWL – Finanzwirtschaft kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli:
• Anschrift: Berufliche Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichen Gymnasium St. Pauli (BS11), Budapester Straße 58, 20359 Hamburg
• E-Mail: bs11@hibb.hamburg.de
• Homepage: bs11.hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 973-0
• Abteilungsleitung Berufsschule Bankkaufleute: Keven Lass
Telefon: 040 / 428 973-262
E-Mail: keven.lass@hibb.hamburg.de
• Abteilungsleitung Berufsschule Versicherungen und Arbeitsmarkt: Felix Hoppe
Telefon: 040 / 428 973-231
E-Mail: felix.hoppe@hibb.hamburg.de
Bei dem BHH-Studiengang BWL – Industrielles Management kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel:
• Anschrift: Beruflichen Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel (BS26), Schlankreye 1, 20144 Hamburg
• E-Mail: bs26@hibb.hamburg.de
• Homepage: bsw-hamburg.de
• Telefon: 040 / 428 823-0
• Abteilungsleitung Berufsschule Industriekaufleute: Christian David
Telefon: 040 / 428 823-218
E-Mail: christian.david@bs26.hamburg.de
Bei dem BHH-Studiengang BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation:
• Anschrift: Beruflichen Schule für Medien und Kommunikation (BS17), Eulenkamp 46, 22049 Hamburg
• E-Mail: bs17@hibb.hamburg.de
• Homepage: bmk-hh.de
• Telefon: 040 / 428 951-201
• Abteilungsleitung Berufsschule Kaufleute für Marketingkommunikation: Gunnar Kripke
Telefon: 040 / 428 951-227
E-Mail: g.kripke@medienschule-hamburg.de
Bei dem BHH-Studiengang Informatik kooperiert die BHH mit der Beruflichen Schule ITECH Elbinsel Wilhelmsburg:
• Anschrift: Beruflichen Schule ITECH – Elbinsel Wilhelmsburg (BS14), Dratelnstraße 26, 21109 Hamburg
• E-Mail: bs14@hibb.hamburg.de
• Homepage: itech-bs14.de
• Telefon: 040 / 428 794-0
• Abteilungsleitung Berufsschule IT-Berufe: Ulrich Stritzel
Telefon: 040 / 428 794-419
E-Mail: ulrich.stritzel@itech-bs14.de
Eine Übersicht zur Selbstverwaltung finden Sie hier
Der AStA ist ein selbstverwaltetes Organ und vertritt die Interessen der Studierenden der Hochschule. Er kümmert sich um die Angelegenheiten der Hochschulpolitik, aber auch um soziale Fragen und das kulturelle Angebot einer Hochschule. Er entscheidet z.B. darüber, ob das Semesterticket für die Studierenden der BHH eingeführt wird.
Eine Übersicht der aktuellen studentischen Vertreterinnen und Vertreter befindet sich hier: BHH AStA
Der AStA ist per E-Mail über das Funktionspostfach asta@bhh.de zu erreichen.
Die Lehre an der BHH wird von hauptamtlichen Professorinnen und Professoren, Lehrenden der Berufsschulen und Lehrbeauftragten durchgeführt.
Die Gesamtverantwortung für den Bereich „Studium und Lehre“ obliegt dem Vizepräsidenten, Joachim von Kiedrowski.
Zu den Gremien der Hochschule zählen der Hochschulsenat und der Hochschulrat.
Zu den Voraussetzungen Ausbilden zu dürfen und zum Ablauf der jeweiligen Ausbildung wenden Sie sich an Ihre Ansprechpersonen bei der Handelskammer:
Infos zur Handelskammer Hamburg [Link nicht mehr aktuell]
Vertragswerke
Vertragsmuster und Vorlagen finden Sie hier
Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und BHH ist eine Kooperationsvereinbarung. In § 5 Absatz 1 dieser Vereinbarung sind die notwendigen Verträge zwischen Unternehmen und Auszubildenden/Studierenden geregelt. Diese umfassen einen regelhaften Berufsausbildungsvertrag, einen ergänzenden Studienvertrag sowie einen separaten Beschäftigungsvertrag nach Ende der Berufsausbildung bis zum Ende der Regelstudienzeit. Die jeweils aktuellen Versionen befinden sich hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen

Grundlage für das Studium an der BHH ist unter anderem, dass die Bewerberin/der Bewerber einen Berufsausbildungsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen schließt. Hierbei handelt es sich um einen dreijährigen Berufsausbildungsvertrag, der bei der Handelskammer Hamburg eingetragen wird. Bitte vermerken Sie in diesem Vertrag in einem der Freitext-Felder, dass es sich um eine BHH Studentin/einen BHH Studenten handelt. Eine Verkürzung der Ausbildung ist in Verbindung mit dem Studiengang an der BHH nicht möglich.
Unternehmen und Interessierte schließen neben dem regelhaften Berufsausbildungsvertrag einen Studienvertrag für die vier Studienjahre an der BHH.
Die BHH stellt Ihnen dafür einen empfohlenen Musterstudienvertrag zur Verfügung, der grundsätzlich genutzt werden sollte. Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden Sie hier: Unterlagen für Unternehmen
Für das vierte Studienjahr an der BHH muss mit der Studentin/dem Studenten ein Beschäftigungsvertrag geschlossen werden. Das abschließende Studienjahr ist Bestandteil des verzahnten Studiums und bedarf daher der Anbindung an das Unternehmen. Zugleich ist der Ausbildungsvertrag und das damit verbundene Beschäftigungsverhältnis durch Abschluss der Ausbildung beendet. An dieser Stelle schließt der notwendige Beschäftigungsvertrag an.
Das anschließende Beschäftigungsverhältnis ergibt sich aus §5 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung sowie §2 Absatz 5 des Studienvertrags. Die jeweils aktuellen Versionen der vertraglichen Unterlagen finden sich hier: Unterlagen für Unternehmen
Neben einer vertraglichen Vorlage zu diesem Vertrag, findet sich ebenso eine Handreichung der BHH hierzu unter dem obigen Link. Erarbeitet ist, welche Vertrags-Konstrukte sich besser oder schlechter für diesen Vertrag eignen bzw. welche Inhalte notwendiger Bestandteil eines solchen Vertrags sind.
Voraussetzung für die Immatrikulation an der BHH
Die Bewerbung für eine studienintegrierende Ausbildung an der BHH erfolgt direkt bei Ihnen als Kooperationsunternehmen. Sobald die Verträge geschlossen sind, erfolgt die Anmeldungen durch Sie:
• bei der Handelskammer,
• bei der Berufsschule und
• bei uns an der BHH.
Im Falle der BHH schließen Sie die notwendigen Verträge (Ausbildungs- und Studienvertrag) direkt mit Ihren Bewerberinnen bzw. Bewerbern. Für die Anmeldung an der BHH reichen Sie lediglich den Anmeldebogen ein. Bitte geben Sie im Anmeldebogen für die BHH auch die akademische Ansprechperson und den bzw. die Betreuer*in für die Studierenden an.
Den Anmeldebogen finden Sie (wie alle relevanten vertraglichen Dokumente) hier: Unterlagen für interessierte Unternehmen
Alle weiteren zur Immatrikulation notwendigen Dokumente holt unser Studierendenservice direkt bei den Studieninteressierten ein.
Im Regelfall dürfen Schülerinnen/Schüler die Hamburger Berufsschulen nur besuchen, wenn deren Ausbildungsbetrieb seinen Unternehmenssitz in Hamburg hat. Wenn Sie als Unternehmen aus einem anderen Bundesland mit der BHH kooperieren möchten, müssen Sie für die Auszubildende/den Auszubildenden einen Gastschulantrag stellen, damit sie bzw. er die entsprechende Hamburger Berufsschule besuchen darf. Dieser Gastschulantrag muss bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden, d.h. bei der Behörde des Bundeslandes, in dem das Ausbildungsunternehmen ansässig ist. In der Regel läuft dieser Prozess im Fall der studienintegrierten Ausbildung an der BHH reibungslos ab.
Für Fragen zum Gastschulantrag stehen Ihnen gerne Winnie Werkmeister und Klaas Rothenburg aus dem Bereich Unternehmenskooperation zur Verfügung:
• Winnie Werkmeister
E-Mail: winnie.werkmeister@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-195
• Klaas Rothenburg
E-Mail: klaas.rothenburg@bhh.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 791-140
An der BHH kann immatrikuliert werden, wer über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt (§§ 37, 38 HmbHG, 11 BHHG).
Zusätzlich setzt die Immatrikulation an der BHH einen Ausbildungsvertrag mit einem der kooperierenden Unternehmen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes sowie einen zwischen Unternehmen und Studentin/Student abgeschlossenen Studienvertrag voraus.
Der Immatrikulationsantrag ist mit allen Unterlagen und Nachweisen über das Erfüllen der Immatrikulationsvoraussetzungen bis zum 01.09. eines Jahres zu stellen. Wird die Frist aus nicht zu vertretenden Gründen versäumt, kann im Einzelfall eine Nachfrist in Abstimmung mit dem kooperierenden Unternehmen und der Berufsschule gesetzt werden. Ab dem ersten November des Studienjahres ist eine Antragstellung ausgeschlossen.
In der Immatrikulationsordnung (§ 3, Abs.3) sind zugleich die notwendigen Nachweise bzw. Voraussetzungen zur erfolgreichen Immatrikulation aufgeführt. Die jeweils aktuelle Version findet sich hier unter dem Element "Studium und Lehre" unter "Allgemeine Satzungen Studium und Lehre".
Nachdem wir von Ihnen den Anmeldebogen erhalten haben, bestätigen wir Ihnen den Erhalt. Zudem senden wir der Bewerberin bzw. dem Bewerber eine Begrüßungsmail mit einem Registrierungslink sowie einem Merkblatt zu. Auf diesem Merkblatt sind alle Schritte, die für die Immatrikulation bei uns notwendig sind, ausführlich aufgeführt. Da wir unseren Bewerbungsprozess ausschließlich online abbilden, startet der Immatrikulationsprozess mit der Onlineregistrierung. Bis auf den postalisch einzureichenden beglaubigten Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, werden alle anderen Dokumente sowie das Foto, direkt in unserem digitalen Bewerbungsportal hochgeladen.
Bei minderjährigen Bewerbern bzw. Bewerberinnen verschicken wir im Vorfeld per E-Mail noch eine Einverständniserklärung, die uns die Sorgeberechtigten unterschreiben und zurücksenden.
Weiterhin werden die künftigen Studierenden gebeten, ihre Krankenkasse zu informieren, dass sie bei uns studieren und uns auch die Krankenkassendaten zu übermitteln.
Bei Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die bereits studiert haben, fordern wir eine Exmatrikulationsbescheinigung und ggf. eine Unbedenklichkeitserklärung an. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, die bei einem Hochschulwechsel nötig wird, wenn der angestrebte Studiengang artverwandt oder artgleich mit dem vorherigen Studiengang ist.
Bei Bewerberinnen/Bewerbern, die die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss uns die Hochschulzugangsberechtigung übersetzt und beglaubigt zur Verfügung gestellt werden. Die BHH prüft dann, inwieweit die formale Zulassungsfähigkeit vorliegt. Für die Zulassung an der BHH ist es zudem erforderlich, dass die Studienbewerberin/der Studienbewerber die Studierfähigkeit in deutscher Sprache nachweist. Als Nachweis können wir verschiedene Zertifikate anerkennen, bitte sprechen Sie uns dazu gern an.
Die Berufliche Hochschule Hamburg (BHH) ist eine staatliche Hochschule. Es fallen keine Studiengebühren an – weder für Studierende noch für ausbildende Unternehmen. Jedoch ist pro Semester ein Semesterbeitrag in Höhe von aktuell 166 Euro (Stand: Wintersemester 2025/26) zu entrichten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
• 50 Euro Verwaltungskostenbeitrag (§ 6a Abs. 1 Satz 3 HmbHG)
• 15 Euro Beitrag zur Studierendenvertretung (§ 101 Abs. 1 HmbHG)
• 101 Euro Beitrag für das Studierendenwerk
Die Zahlung dieses Beitrags ist Voraussetzung für die Rückmeldung zum nächsten Semester. Diese gilt als erfolgt, sobald sowohl die fristgerechte Zahlung bis spätestens eine Woche vor Semesterbeginn als auch die Rückmeldebestätigung durch die Studierenden vorliegt. Danach erfolgt die automatische Rückmeldung über das Campus-Managementsystem „Community“.
Die Rückmeldefristen sind:
• bis zum 1. Februar für das Sommersemester
• bis zum 1. August für das Wintersemester
Nach erfolgreicher Rückmeldung können Studierende ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung direkt in ihrem Community-Profil unter dem Reiter „Dokumente“ herunterladen.
Sollte die Rückmeldung aus nicht selbst zu vertretenden Gründen im vorgesehenen Zeitraum versäumt werden, kann auf schriftlichen Antrag eine Nachfrist gewährt werden. Eine Rückmeldung ist jedoch spätestens fünf Wochen nach Semesterbeginn möglich – danach ist sie ausgeschlossen.
Im Rahmen der studienintegrierten Ausbildung werden auch Leistungspunkte für das Studium über die betriebliche Praxis erbracht. Die Erbringung von Studienleistungen im Unternehmen im Rahmen der Studiengänge erfordert (mindestens) eine akademische Ansprechperson im Partnerunternehmen.
Die Aufgaben sind: Begleitung der Studierenden bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit, Unterstützung bei der Themenfindung, unternehmensseitige Ansprechperson bei der Erstellung der Arbeiten bzw. Projekte etc. und Ansprechperson für die BHH bei fachlich-inhaltlichen Fragen, insbesondere bei den Validierungsmodulen und bei der Bachelorarbeit.
Die akademische Ansprechperson muss über eine Qualifikation auf DQR 6-Niveau (Bachelor-Abschluss oder Äquivalent) verfügen.
Bei der Anmeldung durch das Unternehmen wird im Anmeldebogen auch die akademische Ansprechperson im Unternehmen benannt.
Sollte Ihre Studentin oder Ihr Student zum Ende des 3. Ausbildungs- bzw. Studienjahres die IHK Prüfung nicht bestanden haben (unabhängig, ob wegen krankheitsbedingten Fehlens am Prüfungstag oder durch mangelhafte Prüfungsleistung), so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis automatisch. Die zuständige Kammer wird in der Regel nach einem halben Jahr den nächsten Prüfungstermin anbieten.
Die Berufsschule kann aber auf Ihren Antrag bzw. des Studierenden von der Berufsschulpflicht befreien. Das macht vor allem Sinn, wenn das Nichtbestehen der IHK Prüfung auf Krankheit beruht und die studierende Person noch die Möglichkeit hat, das Studium in Regelstudienzeit abzuschließen.
Eine andere Möglichkeit ist die Beurlaubung vom Studium und eine Konzentration auf die Ausbildung. Ein Wiedereinstieg an der BHH ist dann nach einem Jahr wieder möglich.
Zuletzt besteht auch die Möglichkeit der Rückmeldung in das 7. Semester auch ohne Ausbildungsabschluss, wenn Sie mit den Studierenden den Ausbildungsvertrag beenden und einen Anschlussvertrag abschließen.
Bei Fragen kommen Sie bitte auf die Abteilungsleitung der jeweiligen Berufsschule oder unsere Studienberatung zu.
Unter Exmatrikulation wird der Vorgang verstanden, mit dem das Studium an der Hochschule endet und die Studierenden ihren Status „Studentin bzw. Student“ verlieren. Sie bzw. er ist dann nicht mehr Mitglied der Hochschule im Sinne des Hochschulgesetzes.
Exmatrikulationsgründe sind im Hamburger Hochschulgesetz und der BHH-Immatrikulationsordnung aufgelistet.
Die häufigsten Gründe für die Exmatrikulation sind:
• natürlich das Bestehen des Studiums
• endgültigem Nicht-Bestehen eines Moduls
• Kündigung des Studienvertrags durch die Studierende bzw. den Studierenden und das Unternehmen
Sofern die Studierenden sich entscheiden sollten, das Studium nicht weiterzuführen, unabhängig davon, ob die Ausbildung fortgesetzt wird, bitten wir Sie als unser Kooperationsunternehmen, uns darüber zu informieren. Bitte denken Sie auch daran, die Berufsschule zu informieren. Wenn die Ausbildung an der Berufsschule fortgesetzt wird, benötigt diese die Information, da der Schüler/die Schülerin den Klassenverband der studienintegrierten Ausbildung verlässt und einem anderen Klassenverband zugeordnet wird.
Wenn Sie den Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag mit der Studentin bzw. dem Studenten beenden, bitten wir Sie eine Bescheinigung an unsere Ansprechpersonen aus dem Students-Office mit Kontakt-Mail zu senden.
Wenn wir alle notwendigen Dokumente für die Exmatrikulation der Studierenden erhalten haben, endet das Studium bei uns zum Ende des Semesters.
Studienbetrieb
Der Studienbetrieb findet an der BHH (Ankelmannstraße 10 und Zeughausmarkt 32) und den beteiligten Berufsschulen statt.
Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die organisatorischen und administrativen Fragen der Studierenden sind die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Students Office der BHH.
Erreichbar unter der E-Mail: studierendenservice@bhh.hamburg.de
In der studienintegrierenden Ausbildung gibt es die Lernorte Berufliche Hochschule Hamburg (BHH), die verschiedenen Berufsschulen sowie das Unternehmen.
Die Lernorte BHH und Berufsschulen haben eine eigene Organisationsstruktur (Stunden- und Raumplanung) und unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (Hochschulrecht/Schulrecht).
Die Phasenplanung ist die Planungsgrundlage der Unternehmen, der Berufsschulen und BHH.
Die aktuellen Phasenpläne sowie Modulhandbücher finden Sie hier:
• BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
• BWL – Industrielles Management
• BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
• Informatik
Die Phasenplanungen der BHH werden in der Regel ein halbes Jahr vor Studienstart veröffentlicht, damit die Unternehmen die Zeiten bei Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplanes berücksichtigen können.
Die Veranstaltungen der BHH finden in den Vollzeitwochen und an Seminarnachmittagen (wöchentlich an einem festen Wochentag) statt.
Während der Unternehmensphase beginnt der Seminarnachmittag ab 14:00 Uhr in der BHH und während der Berufsschulphase ab der siebten Stunde in der jeweiligen Berufsschule.
Die Studierenden sollten ihren Urlaub so planen, dass keine Seminarnachmittage betroffen sind.
Stundenpläne, Informationen rund um Prüfungen (Noten, Prüfungstermine, Abgabetermine), Studierendenhandbücher, Phasenpläne finden die Studierenden auf dem Studierendenportal/Campus-Managementtool der BHH.
Aktuelle Informationen werden per E-Mail kommuniziert.
Lerninhalte und Materialien werden über eine Lernplattform weitergegeben.
Vor jedem Semesterbeginn liegt der Prüfungsplan für das gesamte Semester vor. Er enthält alle Hochschulprüfungen, inklusive der Termine für die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse.
Prüfungspläne Studiengang BWL Industrielles Management SoSe 25
21_Jahrgang_BWL_Industrie
22_Jahrgang BWL_Industrie
23_Jahrgang BWL_Industrie
24_Jahrgang BWL Industrie
Prüfungspläne Studiengang BWL Industrielles Management Wintersemester 2024 / 2025
Jahrgang 21 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Jahrgang 22 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Jahrgang 23 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Jahrgang 24 Studiengang BWL Industrielles Management WiSe 24/25
Prüfungspläne Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft Sommersemester 25
Jahrgang 21_Studiengang BWL Bank
Jahrgang 22_Studiengang BWL_Bank
Jahrgang 23_Studiengang BWL_Bank
Jahrgang 24_Studiengang BWL_Bank
Prüfungspläne Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft Wintersemester 24/25
Jahrgang 21 Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft_WiSe_24/25
Jahrgang 22 Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft WiSe_24/25
Jahrgang 23 Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft WiSe_24/25
Jahrgang 24_Studiengang BWL Bank- und Finanzwirtschaft WiSe_24/25
Prüfungspläne Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft Sommersemester 25
Jahrgang 21 BWL_Marketing
Jahrgang 22 BWL_Marketing
Jahrgang_23 BWL_Marketing
Jahrgang_24 BWL_Marketing
Prüfungspläne Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft Wintersemester 24/25
Jahrgang 21 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft WiSe 24/25
Jahrgang 22 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft_WiSe24/25
Jahrgang 23 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft WiSe_24/25
Jahrgang 24 Studiengang BWL Marketing- und Kommunikationswirtschaft WiSe_24/25
Prüfungspläne Informatik Wintersemester 24/25 - Sommersemester 25
Jahrgang 21 Studiengang_Informatik_Studienjahr 24_25
Jahrgang 22_Studiengang_Informatik_Studienjahr_24_25
Jahrgang 23_Studiengang_Informatik_Studienjahr 24_25
Jahrgang 24_Studiengang_Informatik_Studienjahr 24_25
Hinweis: Die Studierenden sind automatisch zu allen (Pflicht-)Veranstaltungen und Erstprüfungen angemeldet. Für den zweiten und dritten Prüfungsversuch müssen sich die Studierenden eigenständig anmelden.
Für die Anwesenheitspflicht gelten an der Hochschule und der Berufsschule abweichende Regelungen. Während der Besuch der Berufsschulveranstaltungen verpflichtend ist, besteht aus hochschulrechtlicher Sicht keine Anwesenheitspflicht für die Hochschulmodule. Allerdings ist die Teilnahme an den Veranstaltungen der BHH im Studienvertrag geregelt (z.B. §6 (1) Nr. 2).
Bei Prüfungen gilt die Studentin bzw. der Student nur als entschuldigt abwesend, wenn im Krankheitsfall die Prüfungsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird. Die Vorlage dazu finden die Studierenden zum Download im Studierendenportal.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus, die Prüfungsunfähigkeit nachzuweisen. Nach dem Einreichen des Attests entscheidet die oder der Vorsitzende des jeweiligen Prüfungsausschusses, ob das Attest anerkannt wird. Sofern dies der Fall ist, kann die Studentin/der Student den nächsten Prüfungstermin wahrnehmen und der verpasste Termin wird nicht als Fehlversuch gewertet.
Zur Ergänzung der Lehrveranstaltungen verwendet die BHH die Lernplattform - LMS Lernen Hamburg auf Basis der Software Moodle. Sie ermöglicht den Zugriff auf Inhalte und Materialien der Lehrveranstaltungen und die Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden.
Die Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen wird an der BHH zentral organisiert und findet semesterweise statt. Anmeldungen sind erforderlich, und es gelten Prüfungsbedingungen, einschließlich Identitätsprüfung und Verbot elektronischer Geräte. Individuelle Einsichtnahmen sind für nicht bestandene Prüfungen oder bei entschuldigter Abwesenheit möglich, und die Widerspruchsfrist beginnt mit dem Einsichtstermin.
Ziel der Einsichtnahme ist es, Transparenz über die Bewertung zu schaffen und ggf. Überprüfungs- oder Widerspruchsverfahren einzuleiten.
Im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert die Studentin bzw. der Student ihr/sein Studium in Präsenzzeiten und für die Vor- und Nachbereitung im Selbststudium. Der jeweilige zeitliche Anteil des Selbststudiums ist in den Modulbeschreibungen definiert.
Bei einem Modul mit sechs Leistungspunkten beträgt der zeitliche Umfang 150 Arbeitsstunden. Die BHH legt für einen Leistungspunkt 25 Arbeitsstunden zugrunde. Es werden im Schnitt 50 Stunden in Präsenz abgehalten und 100 Stunden finden im Selbststudium statt. Bei den Berufsschulmodulen kann diese Aufteilung abweichen.
Die Stunden für das Selbststudium planen die Studierenden eigenverantwortlich, wobei das Pensum auf alle drei Lernorte verteilt wird.
In der Regel wird in den Unternehmensphasen für die Vor- und Nachbereitung der Theoriemodule kein Zeitfenster für das Selbststudium innerhalb der Arbeitszeit erforderlich sein.
Anders gestaltet es sich jedoch im Rahmen der Erstellung der Praxisvalidierungsarbeiten, sowie der Bachelor-Arbeit. Hier wird im Rahmen des Curriculums jeweils ein Anteil von acht Leistungspunkten aus der Praxiszeit angerechnet, sodass auch ein entsprechender Zeitaufwand im Unternehmen eingeplant werden sollte.
Da die zu bearbeitenden Themen einen sehr konkreten Bezug zu aktuellen Tätigkeiten der Studierenden aufweisen, kann davon ausgegangen werden, dass durch eine Möglichkeit der Themenbearbeitung bereits eine gute Unterstützung des Selbststudiums vorliegt.
Rahmenbedingungen
Die BHH kooperiert mit der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky sowie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg). Alle Studierenden der BHH erhalten einen Bibliotheksausweis für die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB). Eine Registrierung als Nutzerin/Nutzer wird vom Students Office veranlasst. Ein Online-Terminal an der BHH sind auf dem Campus der Anckelmannstraße eingerichtet.
Datenbanken, zu denen die Studierenden über den SUB-Bibliothekszugang Zugriff haben:
| Was: | Zu beachten: |
| Alle Springer-E-Books ab 2022 (BHH ist Lizenznehmer im Lizenzvertrag der SUB) | - |
| Springers deutschsprachige Pakete „Wirtschaftswissenschaften” & “Technik & Informatik” 2018, 2019, 2020 & 2021 | Zusatzlizenz für die BHH zu den Springer-E-Books ab 2022 |
| Springer-Zeitschriften | Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags |
| De Gruyter-E-Books | Gesamtbestand bis 31.03.25, danach Auswahl bestimmter Titel |
| E-Zeitschiften von Wiley | Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags |
| E-Zeitschriften von Elsevier | Zugriff auf das nahezu komplette Zeitschriften-Portfolio des Verlags. |
| E-Zeitschriften zum Thema Philologien von John Benjamins Online Journal Collection | 88 Stück |
| E-Lehrbücher Pearson Studium | Zugriff auf komplette Pearson-eLibrary mit allen deutschsprachigen Lehrbüchern |
Die Studierenden der BHH können am Hochschulsport der Freien Hansestadt Hamburg teilnehmen. Sie haben über die Homepage des Hochschulsports Hamburg die Möglichkeit, sich zu Kursen anzumelden und Mitgliedskarten zu erwerben.
Die BHH befindet sich weiterhin im Aufbau und entwickelt ihr Angebot kontinuierlich weiter. In diesem Rahmen wurde bereits eine Internationalisierungsstrategie erarbeitet. Ziel ist es, Studierenden Auslandsaufenthalte im letzten Studienjahr zu ermöglichen. Die vollständige Strategie ist hier einsehbar: bhh.de/internationalisierungsstrategie
Konkret wurden bereits erste Kontakte mit ausländischen Universitäten aufgenommen und wir bemühen uns derzeit, qualitativ hochwertige, passende und zeitlich umsetzbare Studienmöglichkeiten zu planen, zu entwickeln und zu organisieren.
Unabhängig von zukünftigen Angeboten der Hochschule können Sie im Unternehmen überlegen, ob Sie Auslandsaufenthalte für Ihre Studierenden – insbesondere im vierten Studienjahr – etwa bei Auslandsniederlassungen, Kooperationspartnern oder anderen Netzwerkunternehmen, innerhalb der Unternehmensphasen ermöglichen können.
Ihr Ansprechpartner des International Office ist Dr. Daniel Zwick
E-Mail: io@bhh.hamburg.de
An der BHH wird es regelmäßig eine Unternehmenskonferenz als siA-LOK-Konferenz geben. Damit wird ein zentrales Lernortkooperationsformat (LOK) zum regelmäßigen Austausch aller beteiligten Lernorte der studienintegrierenden Ausbildung (siA) umgesetzt. Die Konferenz findet jährlich statt und verbindet den (Informations-)Austausch zwischen BHH, Berufsschulen und den Unternehmen als auch den direkten Dialog der Unternehmen untereinander.
Teilnehmende dieser Konferenz sind neben den Vertreterinnen/Vertretern aus Unternehmen, auch die Vertreterinnen/Vertreter der Berufsschulen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der BHH.
Geplante Inhalte sind aktuelle Themen rund um das Kooperationsverhältnis, Studium, Prüfungen und die Qualitätsentwicklung der studienintegrierenden Ausbildung (siA). Zusätzlich gibt es einen Austausch über curriculare Themen, lernortübergreifende Module, und gemeinsame Projekte wie Praxisvalidierung und die Bachelorarbeit.
Curriculare Verzahnung
Die Curricula der BHH-Studiengänge zeichnen sich durch die Verzahnung der Ausbildungsinhalte der drei Lernorte Hochschule, Unternehmen und Berufsschule aus. In den jeweiligen Curriculums-Tabellen finden Sie für jedes Modul den zugewiesenen Lernort. Jeder Studiengang hat eine Curriculums-Tabelle:
• BWL – Industrielles Management
• BWL – Bank- und Finanzwirtschaft
• BWL – Marketing und Kommunikationswirtschaft
• Informatik
Neben der zeitlichen und organisatorischen Verzahnung weist das Curriculum eine inhaltliche Verzahnung auf. Dabei werden insbesondere die Lehrinhalte der Lernfelder der Rahmenlehrpläne der Berufsschulen und die Modulbeschreibungen der BHH daraufhin abgestimmt, dass Redundanzen reduziert werden.
Zudem umfassen einige Hochschulmodule bereits Lernfelder der Ausbildung. Die Noten, die die Studierenden an der BHH erzielen, werden von den Berufsschulen dann direkt angerechnet.
Zudem werden von der Berufsschule im Rahmen der Berufsschulblöcke Module durchgeführt, deren Prüfungen sowohl als Modulprüfung in die Bachelor-Note, als auch in die Berufsschulzeugnisse eingehen.
Die erforderlichen engen inhaltlichen Abstimmungen zwischen Berufs- und Hochschule finden regelmäßig im Rahmen von jährlichen Modulkonferenzen und Bildungsgangkonferenzen oder anlassbezogenen Abstimmungen statt.
Die Verzahnung mit dem Lernort Unternehmen erfolgt am intensivsten in den Praxisvalidierungsmodulen. In diesen Modulen und in der Bachelor-Arbeit setzen sich die Studierenden mit wissenschaftlichen Methoden an praxisrelevanten Themen auseinander.
Auch im Modul „Capstone-Projekt“ werden Unternehmensthemenstellungen von Projektteams bearbeitet, die sich aus Studierenden auch von anderen Unternehmen oder Studiengängen zusammensetzen können.
Im Rahmen des Capstone-Projekts wird eine komplexe betriebliche Problemstellung auf der Grundlage der bis dahin im Studium vermittelten Inhalte und erworbenen Kompetenzen anwendungsorientiert und möglichst multidisziplinär bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt in Studierenden-Teams.
Die Studienpläne sehen für jedes Jahr ein Modul zur Validierung von Praxiserfahrungen vor.
In diesen Modulen analysieren und reflektieren die Studierenden ihre betrieblichen Praxiserfahrungen und leiten weiterführende Fragestellungen ab, die mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet werden.
Da ein Großteil des Workloads als Selbststudium auf die Praxiszeit entfällt, wäre es zu begrüßen, wenn die Studierenden ausreichend Gelegenheit erhalten, in der Unternehmensphase die anfallenden Praxisvalidierungsarbeiten zu erstellen. Zudem unterstützen Sie Ihre Studierenden, indem eine direkte Ansprache der zuständigen Ansprechperson im Unternehmen möglich ist und die Studierenden Zugang zu allen erforderlichen Informationen erhalten.
Wichtiger Hinweis: Die Praxisvalidierungsarbeiten können mit einem sogenannten Sperrvermerk versehen werden. Damit ist gewährleistet, dass keine betrieblichen Informationen oder Interna veröffentlich werden oder nach außen dringen, sondern nur von den Personen eingesehen werden können, die mit der Bewertung der Leistung der Praxisvalidierungsarbeiten zu tun haben.
Im vierten Studienjahr fertigen die Studierenden ihre Bachelorarbeit an. Im Rahmen dieser Arbeit stellt sich ihnen die Aufgabe, eine anwendungsorientierte Fragestellung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu untersuchen.
Die Bearbeitungszeit beträgt zwölf Wochen, wobei die Bearbeitung während einer Zeit von acht Wochen in der Praxisphase und während vier Wochen in der Theoriephase der BHH stattfindet. Für die ersten acht Wochen in der Unternehmenszeit sollte rechtzeitig geprüft werden, inwieweit den Studierenden für die Erstellung entsprechende Zeitfenster eingeräumt werden. Eine komplette Freistellung von betrieblichen Arbeitsverpflichtungen wird nicht erforderlich sein.
Zudem wird Ihre Studentin bzw. Ihr Student bereits im Vorwege auf der Suche nach geeigneten Themen sein. Bitte unterstützen Sie hier auch bei dem erforderlichen Zugang zu Informationen und binden insbesondere die bei Ihnen vorgesehene akademische Ansprechperson (s. § 5 Kooperationsvereinbarung) ein. Auch diese kann mit einem Sperrvermerk versehen werden.
Ordnungen und Satzungen
Hier finden Sie die Ordnungen und Satzungen der BHH: