Rund ums Studium

Der Weg zum Studium an der BHH führt über unsere Kooperationsunternehmen: Informiere dich jetzt und bewirb dich für einen kombinierten Ausbildungs- und Studienplatz!

Rund ums Studium

Der Weg zum Studium an der BHH führt über unsere Kooperationsunternehmen: Informiere dich jetzt und bewirb dich für einen kombinierten Ausbildungs- und Studienplatz!

Details zum Studium

Zulassungsvoraussetzungen

Damit du dich an der BHH immatrikulieren kannst, kommt es auf zwei Dinge an:

1. Bewirb dich bei einem unserer Kooperationsunternehmen oder bei einem Betrieb, der den passenden Ausbildungsberuf anbietet. Mit dem Unternehmen schließt du einen Ausbildungsvertrag und einen Studienvertrag ab. Danach meldet das Unternehmen dich bei der BHH an und der Immatrikulationsprozess startet.

Gut zu wissen: Wann Unternehmen nach passenden Bewerber*innen suchen, ist sehr unterschiedlich. Informiere dich daher am besten frühzeitig direkt bei den Verantwortlichen der Unternehmen.

2. Du benötigst außerdem eine Hochschulzugangsberechtigung, also das Abitur oder die vollständige Fachhochschulreife – entweder bereits erworben oder kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen der Immatrikulation legst du dein Abschlusszeugnis als Nachweis vor.

Alle weiteren Voraussetzungen für die Immatrikulation findest du in §3 der Immatrikulationsordnung der BHH .

Gut zu wissen: Es kann sein, dass du dich schon vor deinem Abschluss bei einem passenden Unternehmen bewerben musst.

 

Du hast deinen Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Schule gemacht?

Ausländische Abschlüsse können als gleichwertig anerkannt werden und damit zum Studium berechtigen. Ob dein ausländischer Schulabschluss zum Studium in Deutschland berechtigt, kannst du hier  nachschauen.

Im Rahmen der Immatrikulation prüft die BHH, ob mit einem ausländischen Schulzeugnis der Hochschulzugang möglich ist.

Melde dich bei Fragen gern direkt bei unserer Studienberatung  – wir unterstützen dich gerne.

Wenn du deinen Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Schule gemacht hast, brauchst du einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1. Welche Nachweise akzeptiert werden, findest du im Anhang der Immatrikulationsordnung .

Anerkennungen und Anrechnungen von Prüfungsleistungen

Anerkennung

Solltest du  in einem früheren Studium bereits ein oder mehrere den BHH-Modulen ähnliche Module erfolgreich absolviert haben, kannst du diese Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Wichtig ist, dass sich das jeweilige BHH-Modul nicht wesentlich vom absolvierten Modul unterscheidet.

Für die Anerkennung deiner Leistung stellst du einen Antrag bis spätestens sechs Wochen nach Semesterbeginn über das Studierendenportal. Bitte denke daran, dem Antrag auf Anerkennung alle verfügbaren Nachweise (Zeugnis, Modulbeschreibung etc.) beizufügen.

Nachdem der Prüfungsausschuss einen Beschluss über die Anerkennung getroffen hat, wird dir das Modul inkl. der bereits erreichten Credit Points sowie der Note gutgeschrieben.

Anrechnung

Einen Antrag auf Anrechnung kannst Du (ebenfalls über das Studierendenportal) stellen, wenn Du Deine außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen auf ein hochschulisches Modul anrechnen lassen möchtest. Neben dem Antrag sind geeignete Nachweise darüber erforderlich.

Nähere Information findest du in der aktuellen Satzung über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie für die Anrechnung von außerhalb der Hochschule erworbenen Qualifikationen für die Studiengänge der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH).

Darüber hinaus ist für den Studiengang BWL – Management von kleinen und mittleren Unternehmen eine pauschale Anrechnung von Leistungen für das Studium vorgesehen. KMU-Studierende erhalten mit dem Abschluss ihrer dualen Ausbildung die Anrechnung von zwei Ausbildungsbezogenen Modulen (Ausbildungsbezogenes Modul I: Organisation und Sicherheit in Ausbildungsbetrieben und Ausbildungsbezogenes Modul II: Nachhaltigkeit, Umweltschutz und digitalisierte Arbeitswelt im Ausbildungsbetrieb).

Für die Anrechnung dieser Module lädst du den Antrag auf Anrechnung zusammen mit deinem Gesellenbrief und deinem Abschlusszeugnis der Berufsschule im Studierendenportal hoch. Unter diesem Link findest du Ausbildungsberufe, für die eine pauschale Anerkennung bereits durch den zuständigen Prüfungsausschuss beschlossen wurde. Für diese Berufe reicht ein Nachweis über den Ausbildungsabschluss (ohne Antrag).

Sollte Dein Ausbildungsberuf noch nicht auf der Liste zu finden sein, so stellst Du einen Antrag auf Anrechnung Deiner Berufsausbildung über das Studierendenportal unter Beifügung des Berufsschulzeugnisses und des Gesellenbriefes.

Weitere Information über die Anrechnung von Leistungen in BWL-KMU findest du in den Studiengangspezifischen Bestimmungen.

Bildungsweg-Coaching

Mit einem Coaching-Angebot werden die Lernenden in ihrer studienintegrierenden Ausbildung individuell begleitet. Das Bildungsweg-Coaching bietet den Lernenden in mindestens zwei 1:1-Gesprächen mit ausgebildeten Coaches die Möglichkeit, ihre Erfahrungen an den drei Lernorten zu reflektieren. Die Themen bestimmen die Teilnehmenden selbst. Es kann dabei um Fragen gehen wie: Wie gehe ich mit Herausforderungen in der siA um? Welche Rolle möchte ich in der Ausbildung und im Berufsleben einnehmen und was brauche ich dafür? Welche Ressourcen habe ich, um die Anforderungen gut bewältigen zu können?

Zudem unterstützt das Bildungsweg-Coaching die Lernenden bei Bedarf bei der Bildungsweg-Entscheidung, also bei der Entscheidung darüber, wie sie den weiteren Bildungsweg in der studienintegrierdenden Ausbildung nach 18 Monaten gestalten möchten.  

Ziele des Bildungsweg-Coachings in der studienintegrierenden Ausbildung (siA)

Unser Bildungsweg-Coaching verfolgt das Ziel, Lernende auf ihrem akademischen und beruflichen Weg bestmöglich zu begleiten und zu stärken. Wir unterstützen die Lernenden dabei, Klarheit über ihren individuellen Bildungsweg zu gewinnen und fundierte Entscheidungen für ihre Zukunft zu treffen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung der Reflexions- und Entscheidungskompetenz, die eng mit den Praxiserfahrungen der Lernenden verknüpft wird. Dazu vermitteln wir Methoden zur Selbstreflexion, die nicht nur im Coaching angewendet, sondern auch eigenständig genutzt werden können.

Die Begleitung im Bildungsweg-Coaching folgt einem systemischen Ansatz. Wir betrachten die individuellen Herausforderungen der Lernenden im Kontext ihres gesamten Bildungs- und Lebenswegs und unterstützen sie dabei, nachhaltige Lösungen für ihre persönliche und berufliche Zukunft zu entwickeln.

Bestehende Angebote zur Beratung und Unterstützung im Rahmen der Ausbildung, etwa von Unternehmen, Berufsschulen oder der Beruflichen Hochschule Hamburg werden durch das Bildungsweg-Coaching nicht verändert. Das Bildungsweg-Coaching stellt eine Ergänzung bestehender Angebote dar.

Ansprechperson: Dr. Lisa Vogt, Referentin für lernortübergreifende Coaching- und Beratungsangebote
E-Mail: lisa.vogt@bhh.hamburg.de

Studierende in besonderen Lebenslagen

Als Studierende in besonderen Lebenslagen werden Studierende, die im Mutterschutz oder Elternzeit sind, Studierende mit Kindern sowie Studierende, die Angehörige pflegen, verstanden. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Anspruch auf Nachteilsausgleich, vgl. hierzu Nachteilsausgleich.

Studierende in besonderen Lebenslagen haben verschiedene Möglichkeiten, mit Herausforderungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der BHH umzugehen.

Die Immatrikulationsordnung bietet die Möglichkeit, sich in bestimmten Lebenssituationen beurlauben zu lassen (vgl. §§ 8,9 ImmaO). Aufgrund des besonderen Studienmodells der BHH wird eine Beurlaubung in der Regel ein Jahr umfassen (vgl. Beurlaubung).

Bei Prüfungen können Studierende in besonderen Lebenslagen zudem Maßnahmen beantragen, die ihnen das Ablegen der Prüfungen ohne Benachteiligung aufgrund der Elternschaft oder der Pflege Angehöriger ermöglicht, §§10, 12 StuPrO). Solche Maßnahmen können bspw. Verlängerungen der Bearbeitungszeit sein, eine Änderung der Prüfungsform oder des Prüfungsortes. Auch andere Maßnahmen sind möglich. Über den Antrag entscheidet jeweils die oder der Prüfungsausschussvorsitzende.

Schwangere Studierende sind entsprechend den Bestimmungen des Mutterschutzgetzes von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Anzeige der Schwangerschaft befreit. Nach Ablauf der Schutzfrist kann die Studierende auf Antrag Prüfungen nachholen oder das Studienjahr wiederholen. Studierende in der Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) werden ebenfalls auf Antrag von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen befreit.

Bei den Formalia Ihrer Anträge unterstützen Sie gerne der Studierendenservice (studierendenservice@bhh.hamburg.de) und das Prüfungsmanagement (pruefungsmanagement@bhh.hamurg.de) der BHH.

Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an die Studienberatung der BHH unter studienberatung@bhh.hamburg.de oder an die Gleichstellungsbeauftragten unter gleichstellung-w@bhh.hamburg.de.

Zulassungsvoraussetzungen

Damit du dich an der BHH immatrikulieren kannst, kommt es auf zwei Dinge an:

1. Bewirb dich bei einem unserer Kooperationsunternehmen oder bei einem Betrieb, der den passenden Ausbildungsberuf anbietet. Mit dem Unternehmen schließt du einen Ausbildungsvertrag und einen Studienvertrag ab. Danach meldet das Unternehmen dich bei der BHH an und der Immatrikulationsprozess startet.

Gut zu wissen: Wann Unternehmen nach passenden Bewerber*innen suchen, ist sehr unterschiedlich. Informiere dich daher am besten frühzeitig direkt bei den Verantwortlichen der Unternehmen.

2. Du benötigst außerdem eine Hochschulzugangsberechtigung, also das Abitur oder die vollständige Fachhochschulreife – entweder bereits erworben oder kurz vor dem Abschluss. Im Rahmen der Immatrikulation legst du dein Abschlusszeugnis als Nachweis vor.

Alle weiteren Voraussetzungen für die Immatrikulation findest du in §3 der Immatrikulationsordnung der BHH .

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Du hast deinen Abschluss nicht an einer deutschsprachigen Schule gemacht?

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Im Rahmen der Immatrikulation prüft die BHH, ob mit einem ausländischen Schulzeugnis der Hochschulzugang möglich ist.

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