Gleichstellung

Erfahre, wie wir Gleichstellung an der BHH leben

Gleichstellung

Erfahre, wie wir Gleichstellung an der BHH leben

Gleichstellung an der BHH

Die BHH versteht sich als innovative und praxisnahe Hochschule, die Chancengerechtigkeit, Gleichstellung der Geschlechter und die Förderung von Diversität als zentrale Leitprinzipien versteht. In diesem Sinne möchte die BHH diskriminierungssensibel, transparent und zugänglich für alle sein. Ein besonderes Merkmal der BHH ist die studienintegrierende Ausbildung (siA), die wissenschaftliche und berufspraktische Bildung systematisch miteinander verbindet. Dieses Modell eröffnet neue Chancen der Durchlässigkeit, fördert individuelle Karrierewege und trägt dazu bei, soziale Barrieren abzubauen.

Die BHH versteht Gleichstellungspolitik als Querschnittsaufgabe. Chancengerechtigkeit wird dabei als zentraler Bestandteil der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung der Hochschule verstanden und trägt zur Gewinnung und Bindung von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden bei.

Unsere Zielsetzung

Unser Idealbild in Sachen Gleichstellung und Chancengerechtigkeit umfasst drei Kernaspekte:

  • eine innovative und zukunftsgerichtete Hochschule
  • eine offene Hochschulgemeinschaft in der alle willkommen sind
  • ein inklusives Lern-, Forschungs- und Arbeitsumfeld

Diese Ziele wollen wir schrittweise erreichen und sie nachhaltig in der Hochschule verankern.

Stufe 1: Sensibilisierung

Verständnis entwickeln

Stufe 2: Prävention

Vorbeugung schaffen

Stufe 3: Empowerment

Förderung etablieren

Anwendungskreis

Wir verstehen Gleichstellung als einen ganzheitlichen Ansatz, der neben Geschlechtergleichheit auch Chancengerechtigkeit fördert –
wir stehen für eine vielfältige, offene und inklusive Hochschule:

  • Bildungsbrücke: Berufsbegleitendes Studienangebot, welches inklusive und durchlässige Berufswege ermöglicht
  • Chancengleichheit: durch ein offenes und chancengerechtes Miteinander, indem alle gleichermaßen wertgeschätzt werden
  • Barrierefreiheit: durch die Schaffung eines inklusiven Hochschulumfelds
  • Frauenförderung: durch eine gezielte Förderung von Frauen in allen Lebenslagen
  • Familienfreundlichkeit: durch ein familien- und kinderfreundliches Hochschulumfeld

Gleichstellungskontakt

Das Gleichstellungsteam der BHH stellt sich vor. Meldet euch gerne mit euren Anliegen, Fragen und Anregungen rund um Gleichstellung und Chancengerechtigkeit bei uns:

Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal

Prof. Dr. Stefanie Reustlen und Floris Knoll (Stv.):
gleichstellung-w@bhh.hamburg.de

Gleichstellungsbeauftragte für das technische, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal (TVP)

Eva Morgenroth und Prof. Iris Siegfried (Stv.):
gleichstellung-tvp@bhh.hamburg.de

Weitere Anlaufstellen

Da wir Gleichstellung und Chancengerechtigkeit ganzheitlich und vernetzt betrachten, möchten wir gerne auf weitere Ansprechpartner:innen an der BHH hinweisen:

AGG-Beschwerdestelle

Die AGG-Beschwerdestelle ist Anlaufstelle für Hochschulmitglieder, die sich aufgrund eines im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) genannten Merkmals benachteiligt oder diskriminiert fühlen. Sie informiert über die Rechte und Möglichkeiten nach dem AGG und nimmt entsprechende Beschwerden entgegen.

Prof. Dr. Insa Sjurts (Präsidentin):
agg@bhh.hamburg.de

Beauftragte für die Belange behinderter Studierender

Die Beauftragte für die Belange behinderter Studierender ist Anlaufstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und unterstützt bei Fragen rund um Studium, Barrierefreiheit und Nachteilsausgleich. Sie berät zu möglichen Unterstützungsangeboten und setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe am Studium ein.

Prof. Dr. Stefanie Reustlen:
behindertenbeauftragte@bhh.hamburg.de

Gesamtvertrauensperson der Schwerbehinderten Beschäftigten der FHH

Die Gesamtvertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten der FHH ist Anlaufstelle für schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte behinderte Menschen. Sie berät bei Fragen und Anliegen rund um das Arbeitsleben, informiert über Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten und setzt sich für die gleichberechtigte Teilhabe ein.

Murat Doğdu
Tel.: 0176 42868268

Studienberatung

Die Studienberatung ist Anlaufstelle für alle Studierenden der BHH. Sie unterstützt und berät bei Anliegen und Fragen in allen Phasen des Studiums.

Klaas Rothenburg und Stephan Zaune
Tel.: 040 428791 199
studienberatung@bhh.hamburg.de

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) vertritt die Interessen der Studierenden und ist Anlaufstelle für Fragen und Anliegen rund um das Studium und den Studienalltag. Er informiert, berät und unterstützt Studierende bei unterschiedlichen Themen und setzt sich für ihre Belange und Interessen ein.

asta@bhh.de

Chancengerechtigkeit im Studium

Als Gleichstellungsteam ist es uns wichtig, dass gerechte Studienbedingungen für alle gelten. Deshalb weisen wir auf entsprechende Ansprüche und Möglichkeiten hin.

Der Nachteilsausgleich ist ein Rechtsanspruch für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung auf eine bedarfsgerechte Anpassung von Studien- und Prüfungsbedingungen. Er zielt nicht darauf ab, Leistungsanforderungen aufzuweichen, sondern darauf, Schwierigkeiten, die sich aus einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ergeben, zu kompensieren. Es geht also nicht um individuelle Wünsche oder eine Absenkung der Leistungsanforderungen für eine Person, sondern darum, inklusive und chancengerechte Bedingungen herzustellen, um eine Leistung erbringen zu können. Den Nachteilsausgleich am Einzelfall zu orientieren, erlaubt eine flexible Anpassung an unterschiedliche Situationen und Bedarfe.


Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Alle Studierenden, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, unterliegen prinzipiell den gleichen Leistungsbewertungsmaßstäben. Mit dem Nachteilsausgleich soll es denjenigen mit Beeinträchtigung ermöglicht werden, die Studien- und Prüfungsleistungen unter Voraussetzungen zu erbringen, die ihre individuellen Bedarfe berücksichtigen und gleichzeitig den für die Mit-Studierenden geltenden Konditionen so nah wie möglich kommen. Der Nachteilsausgleich soll nur den krankheitsbedingten Prüfungsnachteil gegenüber den Studierenden ohne Beeinträchtigung beseitigen, aber nicht zu einer Überkompensation oder Übervorteilung führen.


Verfahren
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss schriftlich beim Prüfungsamt der BHH beantragt werden (pruefungsmanagement@bhh.hamburg.de) . Der Antrag muss enthalten:
-    Darlegung der Beeinträchtigung, die durch die chronische Erkrankung oder Behinderung besteht
-    Darlegung von geeigneten nachteilsausgleichenden Maßnahmen
-    Glaubhaftmachung des Beeinträchtigungsgrundes (z.B. aktuelles fachärztliches Attest)


Die nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Nachteilsausgleich zuständige Stelle (Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Prüfungsausschussvorsitzender, unterstützt vom Prüfungsamt) prüft die eingereichten Unterlagen, befindet über die Anträge und teilt die Entscheidung den Antragstellenden schriftlich mit. Ein positiver Bescheid führt die beschlossenen nachteilsausgleichenden Mittel detailliert auf. Die Information der Lehrenden und Prüfenden bzw. Prüfungsaufsichten erfolgt durch das Prüfungsamt, welches  für die organisatorische Umsetzung der  beschlossenen Maßnahmen Sorge trägt.


Hinweis:
Die BHH kann ausschließlich Entscheidungen über den Studienbetrieb an der Hochschule und die Hochschulprüfungen treffen. Für reine Berufsschulprüfungen müssen Sie an der Berufsschule einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre/Ihren Inklusionsbeauftragten der jeweiligen Berufsschule; ggf. sprechen Sie Ihre Klassenleitung an.
Sind Prüfungen in BHH-Modulen betroffen, die Lernfelder der Berufsschule beinhalten, so stimmen sich die BHH und die Berufsschule über einen einheitlichen Nachteilsausgleich ab.
Ein weiterer Antrag auf Nachteilsausgleich kann bei der jeweils zuständigen Stelle (Handelskammer oder Handwerkskammer) beantragt werden.


Haben Sie Rückfragen oder Beratungsbedarf?

Bitte sprechen Sie uns an:
Prof. Dr. Stefanie Reustlen (Vertrauensperson und Beauftragte für Studierende mit Behinderungen)
stefanie.reustlen@bhh.hamburg.de

Studienberatung: studienberatung@bhh.hamburg.de

Prüfungsmanagement: pruefungsmanagement@bhh.hamburg.de

Als Studierende in besonderen Lebenslagen werden Studierende, die im Mutterschutz oder Elternzeit sind, Studierende mit Kindern sowie Studierende, die Angehörige pflegen, verstanden. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen haben Anspruch auf Nachteilsausgleich (vgl. hierzu Nachteilsausgleich).

Studierende in besonderen Lebenslagen haben verschiedene Möglichkeiten, mit Herausforderungen bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der BHH umzugehen.

Die Immatrikulationsordnung bietet die Möglichkeit, sich in bestimmten Lebenssituationen beurlauben zu lassen (vgl. §§ 8,9 ImmaO). Aufgrund des besonderen Studienmodells der BHH wird eine Beurlaubung in der Regel ein Jahr umfassen.

Bei Prüfungen können Studierende in besonderen Lebenslagen zudem Maßnahmen beantragen, die ihnen das Ablegen der Prüfungen ohne Benachteiligung aufgrund der Elternschaft oder der Pflege Angehöriger ermöglicht, §§10, 12 StuPrO). Solche Maßnahmen können bspw. Verlängerungen der Bearbeitungszeit sein, eine Änderung der Prüfungsform oder des Prüfungsortes. Auch andere Maßnahmen sind möglich. Über den Antrag entscheidet jeweils die oder der Prüfungsausschussvorsitzende.

Schwangere Studierende sind entsprechend den Bestimmungen des Mutterschutzgetzes von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen nach Anzeige der Schwangerschaft befreit. Nach Ablauf der Schutzfrist kann die Studierende auf Antrag Prüfungen nachholen oder das Studienjahr wiederholen. Studierende in der Elternzeit nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) werden ebenfalls auf Antrag von der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen befreit.

Bei den Formalia Ihrer Anträge unterstützen Sie gerne der Studierendenservice (studierendenservice@bhh.hamburg.de) und das Prüfungsmanagement (pruefungsmanagement@bhh.hamurg.de) der BHH.
Sollten Sie weiteren Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an die Studienberatung der BHH unter studienberatung@bhh.hamburg.de oder an die Gleichstellungsbeauftragten unter gleichstellung-w@bhh.hamburg.de.

Externe Beratungsangebote

Neben unseren hochschuleigenen Anlaufstellen möchten wir zudem gerne auf die folgenden Beratungs- und Fördermöglichkeiten hinweisen:

  • Das Förderprogramm Pro Exzellenzia lead unterstützt Frauen auf dem Weg in Führungs- und Leitungspositionen und bietet Raum für Austausch zu Themen wie Karriereentwicklung: Pro-Exzellenzia – Hamburgs Karriere-Kompetenzzentrum für Frauen
  • Das Netzwerk Efas vernetzt Ökonominnen und Wissenschaftlerinnen anderer Disziplinen mit dem Ziel, feministische Perspektiven in den Wirtschaftswissenschaften zu stärken: efas - Das Ökonominnen-Netzwerk
  • Das Programm EXIST Women richtet sich an Studentinnen, Absolventinnen und Wissenschaftlerinnen mit ersten Start-up-Ideen und bietet Unterstützungsangebote und Austauschformate für angehende Gründerinnen: exist Women - exist
  • Die gemeinnützige Initiative ArbeiterKind.de unterstützt Schüler:innen und Studierende aus nichtakademischen Haushalten und bietet Beratung zu Themen wie Studienplanung und -finanzierung, wissenschaftlichem Arbeiten oder Bewerbungen: ArbeiterKind.de – Ermutigung und Unterstützung fürs Studium
  • Das Studierendenwerk Hamburg bietet Beratung zu Studienfinanzierung, sozialen Anliegen, internationalen Themen sowie für Studierende mit Beeinträchtigungen oder Kindern: Unsere Beratungsangebote: STW Hamburg

Familie in der Hochschule

Die BHH ist Mitglied des Vereins Familie in der Hochschule e.V.

Die Berufliche Hochschule Hamburg fördert Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit durch gezielte Maßnahmen für Studierende und Mitarbeitende. Mit Angeboten wie dem Bildungswegcoaching für Studierende und flexiblen Arbeitsmodellen für Mitarbeitende unterstützt sie eine nachhaltige Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie. Unser Bestreben, eine familienfreundliche Hochschulkultur zu gestalten, ist in der Grundordnung verankert.

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